„Erstanträge für Landesblindengeld künftig in Mainz digital“
Das Landesblindengeld ist eine Leistung des Landes Rheinland-Pfalz für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen nach dem Landesblindengeldgesetz. Es soll zum Ausgleich von behinderungsbedingten Mehraufwendungen dienen.
Mainzer:innen mit einer entsprechenden Sehbeeinträchtigung können einen Erstantrag bei der Stadtverwaltung Mainz stellen. Welche Voraussetzungen vorliegen müssen, welche Unterlagen benötigt werden und vieles mehr ist der unten genannten Webseite (siehe Link zum Online-Service) zu entnehmen.
Ab sofort kann der Online-Service der Landeshauptstadt Mainz für den Antrag genutzt werden, welcher eine Beantragung für Menschen mit Sehbeeinträchtigung im Vergleich zum Papierantrag erleichtert. Alle notwendigen Unterlagen können direkt online an das Amt für soziale Leistungen übersandt werden.
Antragsteller:innen können ihren Antrag aktuell noch ohne Nutzerkonto stellen. Der Online-Service der Landeshauptstadt Mainz bietet aber auch schon die Möglichkeit der Authentifizierung über das Nutzerkonto (Bund-ID). Näheres zur Bund-ID erfahren Sie auf der unten genannten Webseite des Bundes.
Mainzer:innen mit einer entsprechenden Sehbeeinträchtigung können einen Erstantrag bei der Stadtverwaltung Mainz stellen. Welche Voraussetzungen vorliegen müssen, welche Unterlagen benötigt werden und vieles mehr ist der unten genannten Webseite (siehe Link zum Online-Service) zu entnehmen.
Ab sofort kann der Online-Service der Landeshauptstadt Mainz für den Antrag genutzt werden, welcher eine Beantragung für Menschen mit Sehbeeinträchtigung im Vergleich zum Papierantrag erleichtert. Alle notwendigen Unterlagen können direkt online an das Amt für soziale Leistungen übersandt werden.
Antragsteller:innen können ihren Antrag aktuell noch ohne Nutzerkonto stellen. Der Online-Service der Landeshauptstadt Mainz bietet aber auch schon die Möglichkeit der Authentifizierung über das Nutzerkonto (Bund-ID). Näheres zur Bund-ID erfahren Sie auf der unten genannten Webseite des Bundes.