Europawahl am 9. Juni 2024 in Frankfurt am Main: Wichtige Informationen zur Wahlberechtigung für Unionsbürgerinnen und -bürger
ffm. In den nächsten Tagen erhalten alle in Frankfurt wohnhaften
Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die nicht automatisch in das
Wählerverzeichnis eingetragen werden, Post von der Geschäftsstelle
Wahlen und Abstimmungen der Stadt Frankfurt am Main.
Hintergrund ist, dass grundsätzlich neben allen Deutschen auch alle in Deutschland wohnhaften Staatsangehörigen der anderen 26 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und -bürger) wahlberechtigt sind, sofern sie die Voraussetzungen zur Wahlberechtigung erfüllen.
Bei der Europawahl können wahlberechtigte Unionsbürgerinnen und -bürger ihr aktives Wahlrecht nur einmal ausüben, also entweder im Wohnsitzmitgliedstaat oder im Herkunftsmitgliedstaat. Ist eine Teilnahme an der Europawahl in Deutschland gewünscht, müssen die Unionsbürgerinnen und -bürger hierfür in ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Dies ist bis Sonntag, 19. Mai 2024, möglich. Ein Antrag ist hingegen nicht erforderlich, sofern bereits bei einer früheren EU-Wahl (1999 oder später) ein Antrag zur Aufnahme in ein Wählerverzeichnis innerhalb der Bundessrepublik Deutschland gestellt wurde und seither kein Wegzug ins Ausland erfolgte. Dieser Personenkreis wird ebenso wie die deutschen Wahlberechtigten von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhält dann automatisch auch eine Wahlbenachrichtigung.
Die für Wahlen zuständige Dezernentin Eileen O’Sullivan sagt: „Wir haben in dem Schreiben, das an die rund 84.000 Unionsbürgerinnen und -bürger geht, die noch nicht automatisch im Wählerverzeichnis stehen, alle wichtigen Informationen zur Wahlberechtigung und Antragstellung zusammengefasst. Hat man sich für die Eintragung ins Frankfurter Wählerverzeichnis entschieden, stehen ausschließlich die in Deutschland beziehungsweise in Hessen zugelassenen Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen zur Wahl, nicht die des Herkunftslandes. Ein Punkt, den man unbedingt wissen sollte“.
Die Wahl des 10. Europäischen Parlaments findet in der Europäischen Union vom 6. bis 9. Juni 2024 statt. In Deutschland wird am Sonntag, 9. Juni 2024, gewählt. Weitere Informationen zur Europawahl allgemein, zur Wahlberechtigung und Antragstellung stehen zudem online unter frankfurt.de/wahlen unter der Rubrik
Europawahl 2024 / Wahlberechtigung von EU-Staatsangehörigen und im
Ausland lebenden
Deutschen
für Interessierte zur Verfügung.
Kontakt für die Medien Stefan Köster, Bürgeramt, Statistik und Wahlen, Geschäftsstelle Wahlen und Abstimmungen, Telefon 069/21-33673,
E-Mail
wahlamt.info@stadt-frankfurt.de
Hintergrund ist, dass grundsätzlich neben allen Deutschen auch alle in Deutschland wohnhaften Staatsangehörigen der anderen 26 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und -bürger) wahlberechtigt sind, sofern sie die Voraussetzungen zur Wahlberechtigung erfüllen.
Bei der Europawahl können wahlberechtigte Unionsbürgerinnen und -bürger ihr aktives Wahlrecht nur einmal ausüben, also entweder im Wohnsitzmitgliedstaat oder im Herkunftsmitgliedstaat. Ist eine Teilnahme an der Europawahl in Deutschland gewünscht, müssen die Unionsbürgerinnen und -bürger hierfür in ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Dies ist bis Sonntag, 19. Mai 2024, möglich. Ein Antrag ist hingegen nicht erforderlich, sofern bereits bei einer früheren EU-Wahl (1999 oder später) ein Antrag zur Aufnahme in ein Wählerverzeichnis innerhalb der Bundessrepublik Deutschland gestellt wurde und seither kein Wegzug ins Ausland erfolgte. Dieser Personenkreis wird ebenso wie die deutschen Wahlberechtigten von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhält dann automatisch auch eine Wahlbenachrichtigung.
Die für Wahlen zuständige Dezernentin Eileen O’Sullivan sagt: „Wir haben in dem Schreiben, das an die rund 84.000 Unionsbürgerinnen und -bürger geht, die noch nicht automatisch im Wählerverzeichnis stehen, alle wichtigen Informationen zur Wahlberechtigung und Antragstellung zusammengefasst. Hat man sich für die Eintragung ins Frankfurter Wählerverzeichnis entschieden, stehen ausschließlich die in Deutschland beziehungsweise in Hessen zugelassenen Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen zur Wahl, nicht die des Herkunftslandes. Ein Punkt, den man unbedingt wissen sollte“.
Die Wahl des 10. Europäischen Parlaments findet in der Europäischen Union vom 6. bis 9. Juni 2024 statt. In Deutschland wird am Sonntag, 9. Juni 2024, gewählt. Weitere Informationen zur Europawahl allgemein, zur Wahlberechtigung und Antragstellung stehen zudem online unter frankfurt.de/wahlen
Kontakt für die Medien Stefan Köster, Bürgeramt, Statistik und Wahlen, Geschäftsstelle Wahlen und Abstimmungen, Telefon 069/21-33673