Öffentliche Auslage der Fortschreibung des Lärmaktionsplans zur Einsichtnahme erfolgt vom 27.05. – 05.07.2024

Veröffentlicht: Neuigkeiten Ort: Mainz

Der Entwurf der Fortschreibung des Lärmaktionsplans wird gemäß § 47 d Abs. 3 BImSchG zur Beteiligung der Öffentlichkeit bekanntgemacht. Er liegt daher vom 27.05. bis zum 05.07.2024 bei der Stadt Mainz für jedermann zur Einsicht aus.

Die Möglichkeit zur Einsichtnahme besteht - im Stadthaus Große Bleiche, Große Bleiche 46, Empfang (Erdgeschoss) sowie

- beim Umweltamt, Geschwister-Scholl-Str. 4, Haus C, Erdgeschoss), als auch

- im Internet unter www.mainz.de/umweltamt unter dem Reiter „Aktuelles“.

Sofern hierzu Anregungen, Hinweise oder Einwendungen bestehen, können diese schriftlich an die Landeshauptstadt Mainz, Grün- und Umweltamt, Postfach 3820, 55028 Mainz

oder per Email an laermaktionsplanung@stadt.mainz.de unter Angabe der Wohnanschrift bis spätestens 08.07.2024 vorgebracht werden. Die Eingaben werden bei der Bearbeitung des Lärmaktionsplans geprüft und - soweit zielführend - berücksichtigt.