Gericht verhängt hohes Bußgeld wegen illegaler Nutzung als Beherbergungsbetrieb
ffm. Ein vom Amtsgericht wegen ungenehmigter Nutzung einer Wohnung zu
Zwecken einer Fremdenbeherbergung festgesetztes Bußgeld in Höhe von
55.000 Euro ist jetzt rechtskräftig geworden. Weil eine Firma in
baurechtlich genehmigten Wohnräumen über einen Zeitraum von gut zwei
Jahren ohne die dazu erforderliche Baugenehmigung eine
Fremdenbeherbergung betrieb, hatte die Bauaufsicht Frankfurt bereits im
Jahr 2021 wegen des vorsätzlichen Verstoßes gegen die Hessische
Bauordnung ein hohes fünfstelliges Bußgeld verhängt. Hiergegen hatte
die Firma Einspruch eingelegt. In der Hauptverhandlung kam das
Amtsgericht zu der Überzeugung, dass dem Geschäftsführer die
Rechtswidrigkeit seines Handelns bewusst war und bestätigte den
Schuldspruch.
„Nach der Hessischen Bauordnung bedarf unter anderem die Nutzungsänderung von Wohnraum in einen Beherbergungsbetrieb einer Baugenehmigung. Die Überlassung von Wohnraum zu anderen als Wohnzwecken ohne die erforderliche baurechtliche Genehmigung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld von bis zu 500.000 Euro geahndet werden. Zusätzlich kann der durch die Ordnungswidrigkeit erlangte wirtschaftliche Vorteil abgeschöpft werden“, erläutert Marcus Gwechenberger Dezernent für Planen und Wohnen.
Kontakt für die Medien Uwe Amend, Bauaufsicht Frankfurt, Telefon 069/212-33063, E-Mail
uwe.amend@stadt-frankfurt.de
„Nach der Hessischen Bauordnung bedarf unter anderem die Nutzungsänderung von Wohnraum in einen Beherbergungsbetrieb einer Baugenehmigung. Die Überlassung von Wohnraum zu anderen als Wohnzwecken ohne die erforderliche baurechtliche Genehmigung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld von bis zu 500.000 Euro geahndet werden. Zusätzlich kann der durch die Ordnungswidrigkeit erlangte wirtschaftliche Vorteil abgeschöpft werden“, erläutert Marcus Gwechenberger Dezernent für Planen und Wohnen.
Kontakt für die Medien Uwe Amend, Bauaufsicht Frankfurt, Telefon 069/212-33063