Grundsteuer-Reform verändert Hebesatz / Ab 2025 wird es für einige Eigentümer teurer, für andere günstiger

Veröffentlicht: Neuigkeiten Ort: Offenbach

Offenbach am Main, 7. Juni 2024 – Die bundesweite Grundsteuer-Reform zum 1. Januar 2025 verändert die kommunalen Hebesätze. Das Land Hessen hat gestern seine Empfehlung für einen neuen Hebesatz für Offenbach bekanntgeben: Dieser würde sich von derzeit 895 auf rund 1201 Punkte erhöhen. Durch die neue Berechnung im Zuge der Reform sind die Steuermessbeträge für Eigentum in vielen Fällen gesunken – deshalb ist ein höherer kommunaler Hebesatz erforderlich, damit die Stadt nach der Reform annähernd dieselben Grundsteuereinnahmen erzielt wie vor der Reform. Dieser höhere Hebesatz bedeutet jedoch nicht, dass es für alle teurer wird. Stadtkämmerer Martin Wilhelm erläutert: „Der neue Hebesatz ist mit dem alten Hebesatz – anders als bei früheren Anpassungen – nicht mehr vergleichbar. Die Berechnungsgrundlagen sind eine völlig andere als früher. Der Sprung von 895 auf 1201 Punkte wird der Stadt deshalb nicht mehr Geld einbringen als bisher.“ Wilhelm betont: „Die Stadt Offenbach wird die Grundsteuer-Reform nicht für eine Erhöhung ihrer Steuereinnahmen nutzen. Die Gesamteinnahmen aus der Grundsteuer sollen nach der Reform nicht höher sein als vorher. Klar ist aber auch: Für einige Eigentümer wird es künftig zum Teil deutlich teurer, für andere spürbar günstiger – das hängt vom jeweiligen Steuermessbetrag ab. Die vom Verfassungsgericht zurecht geforderte Grundsteuerreform wird deshalb Gewinner und Verlierer haben.“