Jetzt Rückschnittzeit nutzen: Hecken und Bäume dürfen bis Ende Februar zurückgeschnitten werden

Veröffentlicht: Neuigkeiten Ort: Frankfurt

ffm. Noch bis 28. Februar 2026 dürfen Hecken, Sträucher und Bäume stark zurückgeschnitten werden, das großzügige Kürzen oder Entfernen von Gehölzen ist in diesem Zeitraum erlaubt. Ab dem 1. März bis 30. September gilt dagegen das Rückschnittverbot nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).

Das Gesetz schützt Vögel, Insekten und andere Tiere, die Hecken und Sträucher als Lebensraum nutzen. Während der Vegetationsperiode dienen Gehölze als wichtige Nahrungsquelle und sichere Brutplätze. Wer seine Hecken und Bäume also jetzt zurückschneidet, ist in Sachen Artenschutz auf der sicheren Seite und sorgt gleichzeitig für freie Wege.

Denn neben dem Artenschutz spielt auch die Verkehrssicherheit eine wichtige Rolle. Sie erfordert, dass Grün, das in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragt, regelmäßig zurückgeschnitten wird. Geh- und Radwege müssen bis zu einer Höhe von 2,50 Metern, Fahrbahnen bis 4,50 Meter frei bleiben (siehe Grafik). Auch Verkehrszeichen und Straßennamensschilder müssen jederzeit gut sichtbar sein.

Das Amt für Straßenbau und Erschließung kontrolliert die Straßen und Gehwege regelmäßig und kann bei Bedarf die Beseitigung von Überwuchs veranlassen. Kommen Eigentümerinnen und Eigentümer ihrer Pflicht nicht nach, können die Kosten für notwendige Maßnahmen in Rechnung gestellt werden.

Fragen zum Artenschutz beantwortet die Untere Naturschutzbehörde telefonisch unter 069/212-44344 .

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