Kämmerer Bergerhoff fordert Neustrukturierung der staatlichen Finanzarchitektur

Veröffentlicht: Neuigkeiten Ort: Frankfurt

ffm. Stadtkämmerer Bastian Bergerhoff hat am Freitag, 12. September, vor dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages eine Neustrukturierung der gesamtstaatlichen Finanzarchitektur eingefordert. Bei der öffentlichen Anhörung zum Entwurf des Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetzes (LuKIFG) sagte er in seiner Rolle als Sachverständiger: „Der kommunale Investitionsstau von rund 200 Milliarden Euro ist nur ein Teil des Problems. Denn Investitionsmittel allein lösen nicht das Problem der strukturellen Unterfinanzierung der kommunalen Ebene.“

Die kommunale Finanzkrise werde durch den Gesetzentwurf lediglich punktuell abgemildert. „Sie bleibt eine drängende Krise, die die gesamtstaatliche Leistungsfähigkeit ebenso in Frage stellt wie die effektive Verwendung auch der zusätzlichen Infrastrukturmittel“, sagte Bergerhoff. Mit einer „echten Konnexität“ könnten dagegen ineffiziente Aufgabenverteilungen vermieden und bürokratische Hemmnisse abgebaut werden. „Diese Aufgaben muss die Bundesregierung ebenso zeitnah angehen wie die Umsetzung der Sondervermögen. Auch bei diesen Aufgaben ist die Einbindung insbesondere auch der kommunalen Ebene erfolgskritisch.“

Die strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen treffe auf eine stetig steigende Aufgabenlast, häufig aufgrund von Beschlüssen von Bund und Ländern. „2024 resultierte diese Unterfinanzierung in einem Gesamtdefizit von über 24 Milliarden Euro. Für das laufende Jahr droht erneut ein deutliches Defizit der Kommunen“, sagte Bergerhoff. „Die Finanzen aller deutscher Kommunen sind in einem kritischen Zustand.“

Daher begrüßte der Kämmerer den Gesetzentwurf zum LuKIFG, forderte aber weitere Anstrengungen für eine adäquate Bereitstellung öffentlicher Infrastruktur. So wies Bergerhoff darauf hin, dass der Investitionsbedarf der kommunalen Ebene den kombinierten Investitionsbedarf von Bund und Ländern übersteige. Daher müssten von den insgesamt zur Verfügung stehenden 500 Milliarden Euro zumindest die Hälfte den Kommunen zur Verfügung gestellt werden, um ihre Belange ausreichend abzusichern.

Weiter unterstrich Bergerhoff das mit der Grundgesetzänderung vereinbarte Prinzip der „Zusätzlichkeit“ der aus den Sondervermögen finanzierten Investitionen: Es müsse unbedingt sichergestellt werden, dass die den Kommunen zur Verfügung gestellten Gelder tatsächlich zusätzlich zu bisher existierenden Investitionsfördermitteln zur Verfügung stehen und diese nicht etwa ersetzen.

Bergerhoff zeigte sich erfreut, dass der Gesetzentwurf im Hinblick auf Zweckbindung, Förderbürokratie und Verwendungsnachweisen zurückhaltend gefasst sei: „Die Kommunen benötigen grundsätzlich möglichst pauschale Mittelzuweisungen, da vor Ort entschieden werden sollte, bei welchen Infrastrukturen der höchste Handlungsdruck herrscht.“ Die Bürokratie sollte auf das erforderliche Mindestmaß reduziert werden, um die kommunale Handlungsfähigkeit nicht zu gefährden.

Download Stellungnahme zum Gesetzentwurf 

Kontakt für die Medien Mark Gellert, Pressesprecher, Dezernat Finanzen, Beteiligungen und Personal, Telefon 069/212-46172 , E-Mail mark.gellert@stadt-frankfurt.de