Kanadagans in Eschersheim mit Geflügelpest infiziert
Veterinärbehörde im Ordnungsamt rät Geflügelhaltenden, Biosicherheit
zu prüfen
ffm. Die Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt, ist aktuell bei einer Kanadagans in Escherheim in der Nähe der Nidda nachgewiesen worden. Es handelt sich dabei um die hochpathogene Variante H5N1 des Geflügelpestvirus. Die durch (aviäre) Influenza-Viren verursachte Erkrankung kommt bei Wildvögeln, vor allem bei Wassergeflügel, vor. Besonders empfänglich gegenüber dem Erreger sind Hühner und Puten. Die Übertragung und Ausbreitung der Viren findet durch direkten Kontakt der Vögel untereinander sowie durch indirekten Kontakt über infektiösen Kot statt. Sollte die Geflügelpest in einem Geflügelbestand nachgewiesen werden, müssen alle Tiere des Bestandes getötet werden.
Wichtige Vorsichtsmaßnahmen sind zu ergreifen
Die Veterinärbehörde im Ordnungsamt rät allen Geflügelhalterinnen und -haltern, die Biosicherheitsmaßnahmen in den Geflügelhaltungen zu überprüfen und anzupassen. Insbesondere sollte kein direkter oder indirekter Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln möglich sein. Auch Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände sind für Wildvögel unzugänglich zu lagern. Für die Tränke darf nur Wasser verwendet werden, zu dem Wildvögel keinen Kontakt haben. Allen Geflügelhalterinnen und -haltern wird angeraten, sich bereits im Vorfeld auf eine tierschutzkonforme Aufstallung des Geflügels im Falle einer behördlichen Aufstallungsverfügung vorzubereiten. Sollte es zukünftig zu einer Aufstallungsverfügung kommen, ist unter anderem sicherzustellen, dass Geflügelhaltungen überdacht sind und seitliche Begrenzungen eine maximale Maschenweite von 25 Millimetern aufweisen.
Geflügelhaltende sollten sich hinsichtlich einer erhöhten Sterblichkeit der Tiere im Bestand oder bei merklich reduzierter Aktivität der Tiere umgehend an die Veterinärbehörde im Ordnungsamt wenden. Bürgerinnen und Bürger, die tote und kranke Tiere wie Schwäne, Enten oder Gänse finden, sollten dies ebenfalls so schnell wie möglich der Veterinärbehörde unter Telefon 069/212-47099 oder per E-Mail an
veterinaerwesen@stadt-frankfurt.de
melden. Trotz einer geringen Wahrscheinlichkeit einer Übertragung auf
den Menschen, welche zum Beispiel bei intensivem Kontakt möglich ist,
sollten ansteckungsverdächtige Tiere nur mit Schutzkleidung (mindestens
Handschuhe und Schutzmaske) angefasst werden.
Weitere Informationen:
Jede Geflügelhalterin und jeder Geflügelhalter ist unabhängig von der Anzahl der Tiere dazu verpflichtet, die Geflügelhaltung bei der Veterinärbehörde anzumelden. Dazu kann der Tierhalterantrag unter Veterinärwesen | Stadt Frankfurt am Main
genutzt werden.
Geflügelhalterinnen und -halter finden aktuelle Informationen zur
Geflügelpest unter
umwelt.hessen.de sowie
zu den Biosicherheitsmaßnahmen unter Merkblatt Schutzmaßnahmen gegen
die Geflügelpest in Kleinhaltungen, Stand
25.11.2016 .
Das Friedrich-Löffler-Institut empfiehlt zudem, die Risikoanalyse des
eigenen Betriebes mithilfe der Risikoampel für Geflügelpest
durchzuführen. Nach Abschluss der Analyse erhalten Geflügelhalterinnen
und -halter eine Optimierungsanalyse, die zeigt, welche Maßnahmen den
einzelnen Betrieb noch sicherer machen: Risikoampel - Vorwort -
Geflügelpest - Risikoampel Universität
Vechta
Weitere Informationen des Veterinärwesens im Ordnungsamt finden sich
unter
frankfurt.de/veterinaerwesen
ffm. Die Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt, ist aktuell bei einer Kanadagans in Escherheim in der Nähe der Nidda nachgewiesen worden. Es handelt sich dabei um die hochpathogene Variante H5N1 des Geflügelpestvirus. Die durch (aviäre) Influenza-Viren verursachte Erkrankung kommt bei Wildvögeln, vor allem bei Wassergeflügel, vor. Besonders empfänglich gegenüber dem Erreger sind Hühner und Puten. Die Übertragung und Ausbreitung der Viren findet durch direkten Kontakt der Vögel untereinander sowie durch indirekten Kontakt über infektiösen Kot statt. Sollte die Geflügelpest in einem Geflügelbestand nachgewiesen werden, müssen alle Tiere des Bestandes getötet werden.
Wichtige Vorsichtsmaßnahmen sind zu ergreifen
Die Veterinärbehörde im Ordnungsamt rät allen Geflügelhalterinnen und -haltern, die Biosicherheitsmaßnahmen in den Geflügelhaltungen zu überprüfen und anzupassen. Insbesondere sollte kein direkter oder indirekter Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln möglich sein. Auch Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände sind für Wildvögel unzugänglich zu lagern. Für die Tränke darf nur Wasser verwendet werden, zu dem Wildvögel keinen Kontakt haben. Allen Geflügelhalterinnen und -haltern wird angeraten, sich bereits im Vorfeld auf eine tierschutzkonforme Aufstallung des Geflügels im Falle einer behördlichen Aufstallungsverfügung vorzubereiten. Sollte es zukünftig zu einer Aufstallungsverfügung kommen, ist unter anderem sicherzustellen, dass Geflügelhaltungen überdacht sind und seitliche Begrenzungen eine maximale Maschenweite von 25 Millimetern aufweisen.
Geflügelhaltende sollten sich hinsichtlich einer erhöhten Sterblichkeit der Tiere im Bestand oder bei merklich reduzierter Aktivität der Tiere umgehend an die Veterinärbehörde im Ordnungsamt wenden. Bürgerinnen und Bürger, die tote und kranke Tiere wie Schwäne, Enten oder Gänse finden, sollten dies ebenfalls so schnell wie möglich der Veterinärbehörde unter Telefon 069/212-47099
Weitere Informationen:
Jede Geflügelhalterin und jeder Geflügelhalter ist unabhängig von der Anzahl der Tiere dazu verpflichtet, die Geflügelhaltung bei der Veterinärbehörde anzumelden. Dazu kann der Tierhalterantrag unter Veterinärwesen | Stadt Frankfurt am Main