Kommunalwahl 2024 in Mainz. Die paritätsbezogenen Nominierungen für die Wahl des Stadtrates, der Ortsbeiräte und der Ortsvorsteher:innen

Veröffentlicht: Neuigkeiten Ort: Mainz

Gemäß § 15 des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Rheinland-Pfalz) sollen Frauen und Männer gleichermaßen in den Vertretungskörperschaften repräsentiert sein. Die Parteien sind daher aufgefordert, bereits bei der Aufstellung der Wahlnominierungen ein gleichmäßiges Geschlechterverhältnis anzustreben. Wesentliches Ziel ist hierbei weiterhin, die Anzahl der Frauen in der rheinland-pfälzischen Kommunalpolitik zu erhöhen, denn von einer gleichmäßigen Repräsentanz von Frauen in den Stadt-, Gemeinde-, Verbandsgemeinderäten, Kreistagen oder Ortsbeiräten kann noch immer keine Rede sein, auch wenn der Anteil der gewählten Frauen in den letzten Jahren gestiegen ist.

Auch bei den Wahlvorschlägen der diesjährigen Kommunalwahl zeigt sich, dass der Frauenanteil für den Stadtrat und die Ortsbeiräte gegenüber der Kommunalwahl vor fünf Jahren leicht angestiegen ist. Dennoch weisen viele Parteilisten geringere Frauenanteile aus. Der Frauenanteil für die Aufstellung zu den Ortsvorsteher:innen ist hingegen leicht rückläufig.



Die Repräsentanz von Frauen in den Wahlvorschlägen der diesjährigen Wahl hat das Frauenbüro in dem Bericht „Kommunalwahl 2024 in Mainz. Die Nominierungen für die Wahl des Stadtrates, der Ortsbeiräte und der Ortsvorsteher:innen“ zusammengetragen.