Land Hessen genehmigt Nachtragshaushalt 2025

Veröffentlicht: Neuigkeiten Ort: Frankfurt

Investitionen steigen auf 1,19 Milliarden Euro

ffm. Das Land Hessen hat den städtischen Nachtragshaushalt 2025 genehmigt. Die Voraussetzungen zur Genehmigung wurden alle erfüllt, der Haushaltsausgleich wurde im Ergebnis- und Finanzhaushalt dargestellt.

„Mit dem Doppelhaushalt 2024/2025 und dem Nachtrag 2025 haben wir einen verantwortungsvollen Etat aufgestellt und konnten unser Investitionsprogramm sinnvoll ergänzen – und damit die Zukunft unserer Stadt gestalten. Denn nur mit dem Nachtrag konnten wir es ermöglichen, dass wir fast 270 Millionen Euro mehr an zusätzlichen Auszahlungen in die Infrastruktur stecken und damit den Gesamtbetrag auf rund 1,19 Milliarden Euro erhöhen“, sagt Stadtkämmerer Bastian Bergerhoff. „Das zeigt wie richtig es war, einen Doppelhaushalt aufzustellen und mit einem Nachtragshaushalt im Detail nachzusteuern. Aus meiner Sicht ist das eine moderne Art und Weise, die Finanzen einer Großstadt stabil, aber zugleich mit größtmöglicher Flexibilität zum Wohle der Bürger:innen zu lenken.“

Konkrete Auflagen erteilt das Land Hessen nicht, äußerte aber eine Reihe von kritischen Empfehlungen und Hinweisen für künftige Haushalte. So mahnt das Hessische Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz als zuständige Aufsichtsbehörde: „Freiwillige Leistungen sind nur zulässig, sofern die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommune hierdurch nicht kurz- oder langfristig negativ beeinflusst wird. Entsprechend sind die Grenzen der Vertretbarkeit und Zumutbarkeit des wirtschaftlichen Handelns im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung umfänglich zu hinterfragen. Dies gilt sowohl für die Beibehaltung der Standards, als auch für das vorgehaltene Leistungsangebot.“

Das Ministerium warnt: „Die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt Frankfurt am Main ist in hohem Maße abhängig von der Entwicklung der Gewerbesteuer. Diese stellt 55 Prozent der ordentlichen Erträge, einschließlich der Finanzerträge dar. Damit ist der Haushaltsausgleich zu einem hohen Grad abhängig von der wirtschaftlichen Entwicklung und Bedeutung der Stadt. Im Fall einer konjunkturellen Verschlechterung oder nicht vollständig kompensierter Anpassungen im Steuerrecht, besteht hier ein erhebliches Risiko.“ Daher sei sicherzustellen, dass bei einer Verschlechterung „zeitnah und angemessen reagiert werden kann, ohne ausschließlich auf die bestehende Rücklage zugreifen zu müssen“. Denn: „Die hohe Steuerertragskraft der Stadt Frankfurt am Main rechtfertigt einen Rückgriff auf die Rücklage nicht.“

Derzeit kann das kumulierte Defizit im Planungszeitraum durch die bestehende Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses ausgeglichen werden. Doch das Ministerium erwartet, dass im Haushalt für 2026 der vollständige Ausgleich sowohl im Planjahr als auch in der mittelfristigen Finanzplanung, für den Ergebnishaushalt ohne Rückgriff auf die Rücklage, dargestellt wird. Nicht zuletzt, da das Land von einem „deutlich stärkeren Rücklagenverbrauch“ ausgeht als in der Nachtragssatzung dargestellt.

Kritisch sieht das Land wie schon bei der Genehmigung für den Doppelhaushalt 2024/2025 die Neuverschuldung. Das Ministerium bemängelt in Bezug auf das Investitionsprogramm: „Der Vergleich mit dem Mittelabfluss der Vorjahre macht deutlich, dass die Verwaltung nicht im Stande ist die veranschlagten Mittel zu verbrauchen.“

„Wir werden die Hinweise des Innenministeriums eingehend prüfen. Und tatsächlich müssen wir besser werden, was die Umsetzung unseres Investitionsprogramms angeht“, sagt Kämmerer Bergerhoff. „Wichtig ist nun, dass wir auf den genehmigten Nachtrag aufbauen und mit dem in Arbeit befindlichen Haushaltsplan für 2026 die Weichen für die weitere erfolgreiche Entwicklung Frankfurts stellen können. Und dazu gehört für mich auch weiterhin ein hohes Investitionsniveau zugunsten der städtischen Infrastruktur.“

Mit dem Nachtrag wird ein Defizit im laufenden Jahr von 154,23 Millionen Euro erwartet, für den Zeitraum 2025 bis 2027 beträgt es kumuliert 202,55 Millionen Euro. Die Erträge liegen bei rund 5,47 Milliarden Euro, die Aufwendungen bei rund 5,63 Milliarden Euro. Im Finanzhaushalt sind für das Jahr 2025 nun 1,19 Milliarden Euro an Auszahlungen aus Investitionstätigkeit geplant. In Kraft tritt der Haushalt nach der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt, somit voraussichtlich am 8. Oktober 2025.

Kontakt für die Medien Mark Gellert, Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Dezernat Finanzen, Beteiligungen und Personal, Telefon 069/212-46172 , E-Mail mark.gellert@stadt-frankfurt.de