Landeshauptstadt Mainz wird Vorhaben der Mainzer Universitätsmedizin intensiv prüfen, am Rande des ZDF-Areals einen zweiten Standort zu errichten
Das Vorhaben der Unimedizin zielt auf eine Teilfläche des Gebiets ab, für das der Bebauungsplan B 146 („Medienpark“) gilt. „Gerade weil die Fläche an die ,Draiser Senke‘ grenzt, wird die Stadt mit großer Sensibilität prüfen und dabei Aspekte wie Kaltluftschneisen und Naherholung berücksichtigen. Eine Bebauung der Draiser Senke selbst steht dagegen nicht zur Debatte. Dazu hat sich der Stadtrat bereits in der Vergangenheit sehr deutlich geäußert, und dazu stehen der Stadtvorstand wie auch ich als Oberbürgermeister.“
Im Verfahren wird nun durch die zuständigen Fachämter der Stadt Mainz sorgfältig geprüft, ob die Überlegungen der Unimedizin für den potentiellen Standort überhaupt infrage kommen. Sofern erste Untersuchungen die grundsätzliche Machbarkeit am Standort Lerchenberg in Aussicht stellen sollten, könne - wie bei vergleichbaren Projekten - ein Rahmenplan erstellt werden, der dann je nach Verlauf in ein formelles Bauleitplanverfahren überführt würde. Hierfür benötige die Verwaltung für die weitergehende Prüfung einen Auftrag des Stadtrates. Haase: „Ein Projekt diesen Ausmaßes kann nur mit politischem Mandat weiterverfolgt werden.“
Die Federführung für einen weiteren Planungsprozess läge bei der Stadt Mainz. Wenn erste, auch aus Sicht der Stadt Mainz belastbare Informationen in Form eines Rahmenplanes vorliegen und der Standort mit Prüfauftrag des Stadtrates grundsätzlich weiterverfolgt werden sollte, wird hierzu selbstverständlich eine weitreichende Einbindung der Öffentlichkeit erfolgen. Die letztliche Entscheidung über die Änderung des bestehenden Baurechts trifft dann der Rat der Stadt Mainz.
Im Verfahren wird nun durch die zuständigen Fachämter der Stadt Mainz sorgfältig geprüft, ob die Überlegungen der Unimedizin für den potentiellen Standort überhaupt infrage kommen. Sofern erste Untersuchungen die grundsätzliche Machbarkeit am Standort Lerchenberg in Aussicht stellen sollten, könne - wie bei vergleichbaren Projekten - ein Rahmenplan erstellt werden, der dann je nach Verlauf in ein formelles Bauleitplanverfahren überführt würde. Hierfür benötige die Verwaltung für die weitergehende Prüfung einen Auftrag des Stadtrates. Haase: „Ein Projekt diesen Ausmaßes kann nur mit politischem Mandat weiterverfolgt werden.“
Die Federführung für einen weiteren Planungsprozess läge bei der Stadt Mainz. Wenn erste, auch aus Sicht der Stadt Mainz belastbare Informationen in Form eines Rahmenplanes vorliegen und der Standort mit Prüfauftrag des Stadtrates grundsätzlich weiterverfolgt werden sollte, wird hierzu selbstverständlich eine weitreichende Einbindung der Öffentlichkeit erfolgen. Die letztliche Entscheidung über die Änderung des bestehenden Baurechts trifft dann der Rat der Stadt Mainz.