„Letztes Rennbahnverfahren“: Vergleichszahlung eingegangen

Veröffentlicht: Neuigkeiten Ort: Frankfurt

Bildungs- und Baudezernentin Weber: „Kapitel Rennbahn kann nun endgültig geschlossen werden“

ffm. Entgegen mancher Spekulationen ist der Vergleich aus dem sogenannten „letzten Rennbahnverfahren“ nun erfüllt worden. Die Vergleichszahlung in Höhe von zwei Millionen Euro, auf die sich die Stadt Frankfurt und Manfred Hellwig, bis 2014 Alleingesellschafter der Frankfurter Hippodrom GmbH, geeinigt hatten, ist fristgerecht bei der Stadt eingegangen. Mutmaßungen, wonach der Tod von Hellwig die Erfüllung des Vergleichs hätte gefährden können, erwiesen sich als unbegründet. Die Forderung gegen Hellwig ist durch dessen Tod auf seine Erben übergegangen und war somit aus dem Nachlass zu erfüllen. Dies ist nunmehr vereinbarungsgemäß geschehen.

„Es stand nie im Raum, dass der Vergleich durch den Tod von Herrn Hellwig unwirksam werden würde oder die Stadt um ihr Geld bangen müsse. Es war von Anfang an unwahrscheinlich, dass die vereinbarte Fristverlängerung eine Gefahr für den Vergleich darstellt. Schließlich ist der Vergleich einvernehmlich geschlossen worden und somit im beiderseitigen Interesse der Parteien. Trotzdem freue ich mich, jetzt mitteilen zu können, dass die Zahlung erfolgt ist und das Kapitel Rennbahn damit endgültig geschlossen werden kann“, sagt Sylvia Weber, Dezernentin für Bildung, Immobilien und Neues Bauen.

Im Mai dieses Jahres schlossen die Stadt und Hellwig im Rahmen eines Rechtsstreits beim Oberlandesgericht Frankfurt den Vergleich über zwei Millionen Euro, die Hellwig zahlen sollte. Da aufgrund kommunalrechtlicher Vorschriften seitens der Stadt eine Zustimmung zum Abschluss des Vergleichs erforderlich war, einigten sich die Parteien auf eine Frist bis Anfang August, innerhalb derer der Vergleich widerrufen werden konnte. Da die erforderliche Zustimmung innerhalb dieser Frist noch nicht vorlag, kamen die Parteien überein, die Widerrufsfrist bis zum 30. September einvernehmlich zu verlängern. Nachdem die Zustimmung im September erteilt und der Vergleich folglich auch nicht widerrufen wurde, ist dieser mit Ablauf des 30. September verbindlich geworden. Hellwig verstarb am 10. September im Alter von 88 Jahren.

Die Stadt Frankfurt ist Eigentümerin des vormaligen Rennbahngeländes in Niederrad. Hellwig war einziger Gesellschafter und Geschäftsführer der Frankfurter Hippodrom GmbH, die das Rennbahngelände zuletzt von der Stadt mietete. Bereits 2014 schlossen die Parteien einen Kauf- und Abtretungsvertrag über die Geschäftsanteile der Hippodrom GmbH sowie eine Vereinbarung über die Aufhebung des vorstehenden Mietvertrags. Der Kauf- und Abtretungsvertrag wurde jedoch Gegenstand etlicher Gerichtsverfahren, bei denen es um unterschiedliche Streitpunkte ging. Sämtliche dieser Rechtsstreite hat die Stadt Frankfurt gewonnen. Schließlich einigte man sich im sogenannten „letzten Rennbahnverfahren“ auf die Vergleichszahlung in Höhe von zwei Millionen Euro zugunsten der Stadt.

Inzwischen wurde ein Teil des ehemaligen Rennbahngrundstücks im Wege eines Erbbaurechtsvertrags an den Deutschen Fußball-Bund (DFB) übertragen, der dort seine neue Zentrale und Akademie errichtet hat. Auf dem anderen Teil des Areals hat die Stadt Frankfurt den Rennbahnpark angelegt.

Kontakt für die Medien Christina Čurin, Referentin/Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Dezernat für Bildung, Immobilien und Neues Bauen, Telefon 069/212-43334 , E-Mail christina.curin@stadt-frankfurt.de