Magistrat beschließt Satzung zur Kindertagespflege

Veröffentlicht: Neuigkeiten Ort: Frankfurt

Mehr Geld und bessere Rahmenbedingungen für Frankfurter Tagesfamilien

ffm. Am Freitag, 12. September, wurde vom Magistrat die lang erwartete Satzung für die städtische Kindertagespflege auf den Weg gebracht. „Ich freue mich sehr, dass es mit der Verabschiedung der Satzung endlich gelungen ist, die Rahmenbedingungen für Frankfurter Tagesfamilien weiterzuentwickeln und die Qualität und Vielfalt des Betreuungsangebots in Frankfurt nachhaltig zu verbessern“, sagt Sylvia Weber, Dezernentin für Bildung, Immobilien und Neues Bauen.

Die Kindertagespflege ist aus der Frankfurter Betreuungslandschaft nicht mehr wegzudenken und hat sich längst als zweite Säule der Kinderbetreuung etabliert. Mit ihrer hohen Flexibilität entspricht sie den Anforderungen der Lebenswirklichkeit vieler Familien in der heutigen Zeit und entlastet Eltern bei der Organisation ihres Alltags.

Um diese Säule auf ein rechtssicheres Fundament zu stellen und den Fortbestand einer hochwertigen Kindertagespflege zu garantieren, wurde der erste Satzungsentwurf in Zusammenarbeit mit dem Rechtsexperten und früheren Leiter des Deutschen Instituts für Jugendhilfe, Thomas Meysen, überarbeitet. Die nun überarbeitete Fassung soll zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.

Die Stadt Frankfurt hat sich bewusst für ein qualitativ hochwertiges Angebot mit qualifizierten Tagespflegepersonen entschieden. „Mit der Satzung setzen wir diesen Erfolgsweg ausdrücklich fort. Im Sinne einer nachhaltigen Qualitätssicherung sieht sie verschiedene Maßnahmen vor, um die Tagesfamilien zu entlasten und die Attraktivität der Kindertagespflege zu stärken“, sagt Weber.

Für Erziehungsberechtigte wird die Inanspruchnahme der Kindertagespflege zukünftig von der Kostenstruktur her an die Elternentgelte in einer Kindertageseinrichtung angeglichen. Damit wird die Gleichwertigkeit der beiden Säulen der Kinderbetreuung dokumentiert. Auch weiterhin ist die Kinderbetreuung in Frankfurt ab dem zweiten Lebensjahr bis zum Eintritt in die Schule entgeltfrei, sowohl in den Kitas als auch in der Kindertagespflege.

Die Satzung sieht zudem eine grundlegende Neuregelung der laufenden Geldleistungen für Tageseltern vor. Diese steigen je nach Anzahl der betreuten Kinder gegenüber den Vorjahren um 30 bis 53 Porzent pro Kindertagespflegeperson an. Auf diese Weise werden Anreize geschaffen, um die Bindung bestehender und die Gewinnung neuer Tagesfamilien zu fördern.

Bereits im vergangenen Jahr wurde die städtische Geldleistung an die Kindertagespflegepersonen im Vorgriff auf die neue Satzung zum 1. Januar 2024 erhöht (Beschluss § 4701 vom 02.05.2024). Wesentliche Bausteine dieser Erhöhung wie die Abschaffung der Degression oder die Erhöhung des Anerkennungsbetrages sowie des Sachaufwandes sind nun fest in der Satzung verankert. Auch das Entgeltmodell wird mit der Satzung final umgestellt. Die Vergütung erfolgt zukünftig stundengenau und damit leistungsgerecht. Zudem stellen eine Grundpauschale für die Vor- und Nachbereitungszeit der Tagesfamilie sowie eine Pauschale pro Kind für mittelbare pädagogische Tätigkeiten eine bessere Vergütung von Tagesfamilien sicher. Des Weiteren wird die Betreuung in den Randzeiten durch einen 50-prozentigen Aufschlag auf die laufende Geldleistung gestärkt.

Um auch langfristig eine leistungsgerechte Vergütung sicherzustellen, sieht die Satzung alle zwei Jahre eine Überprüfung der Angemessenheit laufender Geldleistungen vor. Eine solche ist erstmalig zum 1. Januar 2027 vorgesehen. Konkret soll sich dabei der Anerkennungsbetrag an den Entwicklungen des vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Verbraucherpreisindex für Hessen orientieren. Die Pauschale für den Sachaufwand soll entsprechend den Entwicklungen des Mietspiegels für die Stadt Frankfurt fortgeschrieben werden.

„Die durch die Anhebung der Geldleistung entstehenden jährlichen Mehrkosten sind im Haushaltsplan 2026 und in den Haushaltsansätzen für die Folgejahre berücksichtigt“, betont Weber. Zudem können durch die Verabschiedung der Satzung Fördermittel in Anspruch genommen werden. Dies führt zu einer Erhöhung der Landesmittel und trägt zur Entlastung des städtischen Haushaltes bei.

Die zentralen Punkte der Satzung der Kindertagespflege auf einen Blick

Stundengenaue Berechnung für eine leistungsgerechte Vergütung der Betreuungsleistung Grundpauschale in Höhe von 200 Euro monatlich pro Kindertagespflegeperson entkoppelt von der Anzahl der wöchentlichen Betreuungsstunden sowie ein kindbezogener Zuschlag in Höhe von 25 Euro monatlich für die Vor- und Nachbereitungszeit. Pauschale in Höhe von 32,50 Euro monatlich pro Kind für mittelbare pädagogische Tätigkeiten. Neuregelung der Rand- und Nachtzeitenbetreuung Besondere Anerkennung des höheren Qualifizierungsumfangs (Grund- und Anschlussqualifizierung nach dem QHB). Anpassung des Betreuungsentgeltes an die Systematik der Kindertageseinrichtung (Kostenbeiträge und Verpflegungspauschale).