Magistrat beschließt Tarifkorridor für Taxen
ffm. Auf Anregung von Annette Rinn, Dezernentin für Ordnung,
Sicherheit und Brandschutz, hat der Magistrat der Stadt Frankfurt am
Freitag, 27. September, beschlossen, den im Verkehrsraum Frankfurt
tätigen Taxen die Vereinbarung von Festpreisen bei Fahrten auf
vorherige Bestellung im sogenannten „Tarifkorridor“ zu genehmigen.
Dazu wurde der Frankfurter Taxentarif entsprechend angepasst.
Zur Ermittlung des Festpreisangebotes wurden sowohl ein Mindest- und ein Höchstpreis je gefahrenen Kilometer festgelegt. In diesem Rahmen kann ein Festpreisangebot gemacht werden. Die Fahrgäste können dann wählen, ob sie das Festpreisangebot annehmen, oder die Abrechnung, wie bisher üblich, über den Taxameter erfolgen soll.
Stadträtin Rinn sagt: „Ich bin davon überzeugt, dass wir mit der Einführung von Festpreisen für eine vorbestellte Taxifahrt den Fahrgästen eine größere Planungssicherheit und Transparenz geschaffen haben. Aber auch den Taxiunternehmen wird damit die Möglichkeit geboten, flexiblere Angebote, ähnlich wie bereits jetzt schon bei App vermittelten Mietwagen, zu machen. Per App oder in einem Gespräch mit der Taxi-Vermittlung können die Fahrgäste zukünftig genau erfahren, was ihre Fahrt vom Abholungs- bis zum Zielort inklusive aller anfallenden Gebühren kosten wird. Die Vereinbarung eines Festpreises ist ein großer Fortschritt und eine zeitgemäße Entwicklung, die mir seit meinem Dienstantritt wichtig war.“
Das Pflichtfahrgebiet der Stadt Frankfurt am Main umfasst den Verkehrsraum im Norden durch Friedberg, im Osten durch Hanau, im Süden durch Goddelau–Erfelden und im Westen durch Wiesbaden begrenzt.
Die neue Festpreisregelung bei Fahrten auf vorherige Bestellung tritt sechs Wochen nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.
Zur Ermittlung des Festpreisangebotes wurden sowohl ein Mindest- und ein Höchstpreis je gefahrenen Kilometer festgelegt. In diesem Rahmen kann ein Festpreisangebot gemacht werden. Die Fahrgäste können dann wählen, ob sie das Festpreisangebot annehmen, oder die Abrechnung, wie bisher üblich, über den Taxameter erfolgen soll.
Stadträtin Rinn sagt: „Ich bin davon überzeugt, dass wir mit der Einführung von Festpreisen für eine vorbestellte Taxifahrt den Fahrgästen eine größere Planungssicherheit und Transparenz geschaffen haben. Aber auch den Taxiunternehmen wird damit die Möglichkeit geboten, flexiblere Angebote, ähnlich wie bereits jetzt schon bei App vermittelten Mietwagen, zu machen. Per App oder in einem Gespräch mit der Taxi-Vermittlung können die Fahrgäste zukünftig genau erfahren, was ihre Fahrt vom Abholungs- bis zum Zielort inklusive aller anfallenden Gebühren kosten wird. Die Vereinbarung eines Festpreises ist ein großer Fortschritt und eine zeitgemäße Entwicklung, die mir seit meinem Dienstantritt wichtig war.“
Das Pflichtfahrgebiet der Stadt Frankfurt am Main umfasst den Verkehrsraum im Norden durch Friedberg, im Osten durch Hanau, im Süden durch Goddelau–Erfelden und im Westen durch Wiesbaden begrenzt.
Die neue Festpreisregelung bei Fahrten auf vorherige Bestellung tritt sechs Wochen nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.