Magistrat der Stadt Offenbach ebnet den Weg zur Umsetzung der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder
Offenbach am Main, 27. Mai 2024 – Ab dem Schuljahr 2026/27 sollen Grundschulkinder einen Anspruch auf eine ganztägige Förderung bekommen. Grundlage ist das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG), das den Rechtsanspruch zur Einführung der Ganztagsbetreuung stufenweise festlegt. Los geht es mit den Kindern der ersten Klassenstufe. Für sie soll es ab August 2026 einen Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung geben. In den Folgejahren wird das Angebot um je eine weitere Klassenstufe ausgeweitet, sodass ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier ganztägig betreut werden kann. Für die Umsetzung sind im Vorfeld viele organisatorische Maßnahmen zu beachten und Fragen zu klären. Aus diesem Grund hat der Magistrat der Stadt Offenbach in seiner jüngsten Sitzung am Mittwoch, 22. Mai 2024, einem Grundsatz- und Bedarfsbeschluss zugestimmt. Die Vorlage wird den Stadtverordneten in ihrer nächsten Sitzung zur Beratung vorgelegt. Sofern die Zustimmung erfolgt, können weitere Schritte für die Verwirklichung des Ganztagsangebots vorgenommen werden.