Neue Hochwasserschutzvereinbarung regelt Zuständigkeiten
Die Durchführung der zugehörigen Aufgaben wurden dem Wirtschaftsbetrieb Mainz AöR übertragen. Zur Erfüllung der satzungsmäßigen Aufgaben bedient sich der Wirtschaftsbetrieb weitgehend der dazu geeigneten Fachämter der Stadt (Grün- und Umweltamt, Stadtplanungsamt, Stadtreinigung Mainz, Feuerwehr u.a.).
Der Mainzer Oberbürgermeister Nino Haase, die Vorstandsvorsitzende des Wirtschaftsbetriebs Mainz, Jeanette Wetterling und der Brand- und Katastrophenschutzinspekteur der Landeshauptstadt Mainz, Stefan Behrendt (Mainzer Feuerwehr) unterzeichneten heute daher eine aktualisierte Hochwasserschutzvereinbarung. Diese Vereinbarung konkretisiert die Aufgaben des Wirtschaftsbetriebs in Bezug auf den Hochwasserschutz und regelt die Schnittstelle(n) zum Katastrophenschutz - also unter anderem, welche Stelle bei welchem vorherrschenden Pegelstand zuständig ist. Da in den letzten zehn Jahren bezüglich des Hochwasserschutzes einige Neuerungen zum Tragen kamen, war diese Aktualisierung notwendig geworden.
Mehr Infos zum Thema Hochwasserschutz unter www.wirtschaftsbetrieb.mainz.de
Der Mainzer Oberbürgermeister Nino Haase, die Vorstandsvorsitzende des Wirtschaftsbetriebs Mainz, Jeanette Wetterling und der Brand- und Katastrophenschutzinspekteur der Landeshauptstadt Mainz, Stefan Behrendt (Mainzer Feuerwehr) unterzeichneten heute daher eine aktualisierte Hochwasserschutzvereinbarung. Diese Vereinbarung konkretisiert die Aufgaben des Wirtschaftsbetriebs in Bezug auf den Hochwasserschutz und regelt die Schnittstelle(n) zum Katastrophenschutz - also unter anderem, welche Stelle bei welchem vorherrschenden Pegelstand zuständig ist. Da in den letzten zehn Jahren bezüglich des Hochwasserschutzes einige Neuerungen zum Tragen kamen, war diese Aktualisierung notwendig geworden.
Mehr Infos zum Thema Hochwasserschutz unter www.wirtschaftsbetrieb.mainz.de