Nichtdeutsche Unionsbürger:innen: Eintrag in das Mainzer Wählerzeichnis für die Europawahl noch bis zum 19. Mai möglich

Veröffentlicht: Neuigkeiten Ort: Mainz

Für die Wahlteilnahme in Mainz können sich nichtdeutsche EU-Bürger:innen - dieser Kreis umfasst in der Landeshauptstadt aktuell rund 14.000 wahlberechtigte Personen - in das Wählerverzeichnis der Landeshauptstadt Mainz eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier Ihre Wahlbenachrichtigung für künftige Europawahlen.

Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis ist das Wahlbüro im Stadthaus Große Bleiche, Große Bleiche 46 / Löwenhofstr. 1, (Zimmer 4.073 oder 4.074a), 55116 Mainz, zuständig. Bei möglichen Nachfragen ist das Wahlbüro unter Telefon 12 - 3016, 12 - 3838 oder 12 - 2965 erreichbar.

Wichtig: Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss laut Gesetzgeber bis spätestens zum Sonntag, 19. Mai 2024 gestellt werden. Eine postalische Zusendung an die oben genannte Anschrift ist möglich.

Das Formular und ein Merkblatt erhalten Interessierte unter https://www.bundeswahlleiterin.de oder im Wahlbüro der Landeshauptstadt. Weiterführende Informationen zur Wahlteilnahme erhalten Sie in allen Amtssprachen der EU unter https://www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany