Oberbürgermeister Mende fordert Einhaltung des Konnexitätsprinzips
Gert-Uwe Mende, Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Wiesbaden fordert die strikte Einhaltung des Konnexitätsprinzips. Das bedeutet, dass Bund und Land für jede Aufgabe, die sie Wiesbaden übertragen, auch finanzielle Mittel zur Verfügung stellen müssen. Ohne entsprechende Gelder sei die Leistungsfähigkeit der Landeshauptstadt und damit die Demokratie gefährdet.
„Bund und Land übertragen uns als Stadt immer neue Aufgaben. Sie erhöhen Standards, ohne für eine ausreichende Finanzierung zu sorgen. Das überfordert Wiesbaden und viele andere Kommunen personell und finanziell. Aktuell geht das nur deshalb gut, weil immer weiter auf freiwillige Leistungen der kommunalen Selbstverwaltung verzichtet wird. Investitionen und zukunftsweisende Maßnahmen werden aufgeschoben. Das hebelt das verfassungsmäßige Recht der kommunalen Selbstverwaltung aus“, kritisiert Mende. Die Finanzierung der Gemeinden ist in verschiedenen Gesetzen geregelt. In Artikel 28 des Grundgesetzes heißt es: Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Das umfasst auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung. In der Verfassung des Landes Hessen steht in Artikel 137, Absatz 6: Werden die Gemeinden oder Gemeindeverbände durch Landesgesetz oder Landesrechtsverordnung zur Erfüllung staatlicher Aufgaben verpflichtet, so sind Regelungen über die Kostenfolgen zu treffen. Führt die Übertragung neuer oder die Veränderung bestehender eigener oder übertragener Aufgaben zu einer Mehrbelastung oder Entlastung der Gemeinden oder Gemeindeverbände in ihrer Gesamtheit, ist ein entsprechender Ausgleich zu schaffen. „Die Rechtslage ist klar: Wer bestellt, muss auch bezahlen“, sagt Mende. Er kritisiert, dass Bund und Länder den Kommunen immer mehr Aufgaben übertragen ohne dafür ausreichend Gelder bereitzustellen. Die Wiesbadener Stadtverordnetenversammlung hat deshalb beschlossen, den eingeschlagenen Weg bis hin zu einer möglichen Konnexitätsklage weiter zu beschreiten. Schon jetzt sind die Folgen der strukturellen Unterfinanzierung spürbar: In Wiesbaden fehlt Geld für Pflichtaufgaben. Allein für die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen muss die Landeshauptstadt Wiesbaden Investitionen in Höhe von etwa 40 Millionen Euro aufbringen – zusätzlich zu den dreistelligen Millionenbeträgen für notwendige Schulsanierungen. Viele weitere von Bund oder Land vorgegebenen Aufgaben sind nicht durch obere Staatsebenen ausreichend finanziert. Beispielsweise das Recht auf einen kostenlosen Kitaplatz oder die Ausweitung des Wohngeldes. „Ich appelliere eindringlich an das Land Hessen und den Bund, die katastrophale Finanzsituation der Kommunen endlich ernst zu nehmen. Für Bürgerinnen und Bürger scheint es zunächst egal zu sein, welche staatliche Ebene ihre Steuergelder ausgibt. Bis es keine Zuschüsse mehr für die Jugendförderung gibt oder das Freibad geschlossen wird, weil nur noch bei den freiwilligen Leistungen überhaupt Spielraum besteht“, sagt Mende. Wenn Bund und Länder nicht handeln, bliebe am Ende nicht nur das Geld, sondern auch die Demokratie auf der Strecke. Wiesbaden wolle, so wie andere Kommunen, das Bollwerk einer starken Demokratie sein. Voraussetzung dafür sei die finanzielle Leistungsfähigkeit. „Daran müssen wir gemeinsam, übergreifend und entschlossen arbeiten“, sagte Mende abschließend. +++
„Bund und Land übertragen uns als Stadt immer neue Aufgaben. Sie erhöhen Standards, ohne für eine ausreichende Finanzierung zu sorgen. Das überfordert Wiesbaden und viele andere Kommunen personell und finanziell. Aktuell geht das nur deshalb gut, weil immer weiter auf freiwillige Leistungen der kommunalen Selbstverwaltung verzichtet wird. Investitionen und zukunftsweisende Maßnahmen werden aufgeschoben. Das hebelt das verfassungsmäßige Recht der kommunalen Selbstverwaltung aus“, kritisiert Mende. Die Finanzierung der Gemeinden ist in verschiedenen Gesetzen geregelt. In Artikel 28 des Grundgesetzes heißt es: Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Das umfasst auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung. In der Verfassung des Landes Hessen steht in Artikel 137, Absatz 6: Werden die Gemeinden oder Gemeindeverbände durch Landesgesetz oder Landesrechtsverordnung zur Erfüllung staatlicher Aufgaben verpflichtet, so sind Regelungen über die Kostenfolgen zu treffen. Führt die Übertragung neuer oder die Veränderung bestehender eigener oder übertragener Aufgaben zu einer Mehrbelastung oder Entlastung der Gemeinden oder Gemeindeverbände in ihrer Gesamtheit, ist ein entsprechender Ausgleich zu schaffen. „Die Rechtslage ist klar: Wer bestellt, muss auch bezahlen“, sagt Mende. Er kritisiert, dass Bund und Länder den Kommunen immer mehr Aufgaben übertragen ohne dafür ausreichend Gelder bereitzustellen. Die Wiesbadener Stadtverordnetenversammlung hat deshalb beschlossen, den eingeschlagenen Weg bis hin zu einer möglichen Konnexitätsklage weiter zu beschreiten. Schon jetzt sind die Folgen der strukturellen Unterfinanzierung spürbar: In Wiesbaden fehlt Geld für Pflichtaufgaben. Allein für die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen muss die Landeshauptstadt Wiesbaden Investitionen in Höhe von etwa 40 Millionen Euro aufbringen – zusätzlich zu den dreistelligen Millionenbeträgen für notwendige Schulsanierungen. Viele weitere von Bund oder Land vorgegebenen Aufgaben sind nicht durch obere Staatsebenen ausreichend finanziert. Beispielsweise das Recht auf einen kostenlosen Kitaplatz oder die Ausweitung des Wohngeldes. „Ich appelliere eindringlich an das Land Hessen und den Bund, die katastrophale Finanzsituation der Kommunen endlich ernst zu nehmen. Für Bürgerinnen und Bürger scheint es zunächst egal zu sein, welche staatliche Ebene ihre Steuergelder ausgibt. Bis es keine Zuschüsse mehr für die Jugendförderung gibt oder das Freibad geschlossen wird, weil nur noch bei den freiwilligen Leistungen überhaupt Spielraum besteht“, sagt Mende. Wenn Bund und Länder nicht handeln, bliebe am Ende nicht nur das Geld, sondern auch die Demokratie auf der Strecke. Wiesbaden wolle, so wie andere Kommunen, das Bollwerk einer starken Demokratie sein. Voraussetzung dafür sei die finanzielle Leistungsfähigkeit. „Daran müssen wir gemeinsam, übergreifend und entschlossen arbeiten“, sagte Mende abschließend. +++