Parken auf dem Gehweg an der Schöffenstraße darf nicht mehr erlaubt werden
Offenbach am Main, 28. Juni 2024 – Nach berechtigten Beschwerden hat das Regierungspräsidium Darmstadt die Stadt Offenbach aufgefordert, die bisherige Genehmigung des Parkens auf dem Gehweg der Schöffenstraße unverzüglich zurückzunehmen. Der Grund: Der Gehweg, der vor allem im südlichen Bereich auch von Kindern als Schulweg genutzt wird, ist gemäß Straßenverkehrs-Ordnung nicht breit genug zum Parken. Parkende Autos behindern die sichere Nutzung durch Fußgängerinnen und Fußgänger. Einzelne Fahrzeuge standen mit voller Breite auf dem Gehweg, sodass dieser von Passanten gar nicht mehr benutzt werden konnte. Bislang hatte die Stadt dort das Gehwegparken mangels Beschwerden geduldet und mittels Beschilderung rechtlich ermöglicht – auch wegen des vergleichsweise geringen Verkehrs in der Straße und des zugleich hohen Parkdrucks. Die jüngste Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in einem vergleichbaren Fall lässt hierfür aber keinen Spielraum mehr. Die Behörden waren deshalb gefordert zu handeln. Betroffene könnten sich andernfalls einen freien Gehweg einklagen.