Persönliches Anschreiben: Rund 3000 Mainzer:innen im Alter von 16 bis 18 Jahren sind bei Europawahl erstmals wahlberechtigt
Eine vergleichbare Beteiligung jüngerer Wähler:innen auf Europa-Ebene bieten zudem Österreich, Belgien, Malta und Griechenland (hier: ab 17 Jahren). Hinweis: Bei den erstgenannten Wahlen auf kommunaler Ebene bleibt es dabei, dass die Wahlberechtigung erst mit Eintritt in die Volljährigkeit mit 18 Jahren besteht.
Das Wahlbüro informiert die erstmalig wahlberechtigten jungen Menschen in der Landeshauptstadt Mainz. Die rund 3000 Personen werden in einem persönlichen Anschreiben darauf hingewiesen, dass absehbar eine Wahlbenachrichtigung eingehen wird, welche sie zur Teilnahme an der Europawahl berechtigt. Verbunden mit der Benennung des Wahllokals werden die 16- bis unter 18-jährigen gebeten, bei der Stimmabgabe im Wahllokal neben der Wahlbenachrichtigung auch ihren Personalausweis oder Reisepass bei sich zu führen. Alternativ wird auf die Möglichkeit zur Briefwahl hingewiesen. Das Anschreiben wird nach Ostern an den betroffenen Personenkreis zugestellt. (Schreiben wird PM angefügt).
Das Wahlbüro informiert die erstmalig wahlberechtigten jungen Menschen in der Landeshauptstadt Mainz. Die rund 3000 Personen werden in einem persönlichen Anschreiben darauf hingewiesen, dass absehbar eine Wahlbenachrichtigung eingehen wird, welche sie zur Teilnahme an der Europawahl berechtigt. Verbunden mit der Benennung des Wahllokals werden die 16- bis unter 18-jährigen gebeten, bei der Stimmabgabe im Wahllokal neben der Wahlbenachrichtigung auch ihren Personalausweis oder Reisepass bei sich zu führen. Alternativ wird auf die Möglichkeit zur Briefwahl hingewiesen. Das Anschreiben wird nach Ostern an den betroffenen Personenkreis zugestellt. (Schreiben wird PM angefügt).