Planungen zum Ausbau der A 463 nach jetzigen Stand seitens der EU nicht zustimmungsfähig – Wert des Mainzer Sandes als einzigartiges Naturschutzgebiet von europäischem Rang bestätigt

Veröffentlicht: Neuigkeiten Ort: Mainz

Die FFH-Richtlinie verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten dazu, natürliche Lebensräume sowie wildlebende Tiere und Pflanzen zu schützen, insbesondere durch ein zusammenhängendes Netz aus Schutzgebieten. Der Mainzer Sand stellt ein solches Gebiet dar.

Die EU führt als Gründe für ihre Entscheidung eine unzureichende FFH-Verträglichkeitsprüfung sowie nicht ausreichende Ausgleichsmaßnahmen an. Zudem sei die 4+2-Alternative nicht ausreichend untersucht worden. Die 4+2-Lösung sieht als Alternative zu einem sechsspurigen Ausbau eine Beibehaltung von vier Spuren - plus eine temporäre Nutzung der Seitenstreifen - vor.

Janina Steinkrüger, Umwelt- und Verkehrsdezernentin der Landeshauptstadt Mainz, äußert sich zu dem Schreiben: „Ich bin sehr glücklich darüber , dass die EU den Plänen zum sechsspurigen Ausbau der A 643 in der vorgelegten Form nicht zustimmen kann. Der Mainzer Sand ist ein einzigartiges Schutzgebiet, dessen großer ökologischer Wert durch die Bewertung der EU erneut untermauert und bestätigt wird. Aus diesem Grund ist auch die Landeshauptstadt vor Jahren bereits dem Bündnis ,Nix in den Mainzer Sand setzen‘ beigetreten, das die 4+2-Variante gefordert hatte. Die EU schlägt in ihrem Schreiben vor, dass die zuständigen Stellen nun miteinander in Kontakt treten, um das weitere Vorgehen festzulegen. Ich begrüße diesen Vorschlag ausdrücklich und möchte den aus Rheinland-Pfalz stammenden Bundesverkehrsminister ermuntern, solche Gespräche zu initiieren.“

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