Rauchverbot im Offenbacher Wald ab 1. März
Offenbach am Main, 27. Februar 2025 – Die Stadt Offenbach appelliert vorsorglich an alle Bürgerinnen und Bürger, zum Schutz von Bäumen und Tieren im Wald weder zu rauchen noch dort oder in unmittelbarer Nähe ein Feuer im Freien anzuzünden. Weil jeder Funke brandgefährlich für Wald und Tiere sein kann, hat der Gesetzgeber das Rauchen, offenes Feuer oder Fackeln im Wald vom 1. März bis zum 31. Oktober grundsätzlich verboten. 100 Meter im Umkreis zum nächsten Wald und Forst darf kein brennender oder glimmender Gegenstand fallen gelassen werden. Das gleiche gilt für das Fortwerfen oder das unvorsichtige Handhaben eines solchen Gegenstandes.