Rund 65.000 wahlberechtigte Mainzerinnen und Mainzer mit Migrationshintergrund sind zur Wahl des Beirats für Migration und Integration aufgerufen Angebot zur Teilhabe an Gestaltungsprozessen - keine „Pflicht“
Wahlberechtigt sind
- alle Einwohner:innen mit ausländischer Staatsangehörigkeit sowie staatenlose Einwohner:innen,
- alle Einwohner:innen, welche die deutsche Staatsange- hörigkeit erworben haben als Spätaussiedler:in oder deren Familienangehörige (§7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes) ;
- alle, die durch Einbürgerung nach §4 Abs.3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes oder
- bei denen ein Elternteil Ausländer:in oder Spätaussiedler:in oder dessen Familienangehöriger nach §7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist,
- soweit sie jeweils am Tage der Stimmabgabe das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Gewählt wird in bei dieser Wahl ausschließlich per Briefwahl. Die Briefwahlunterlagen gingen bereits per Postversand seit dem 07.10.2024 an alle Wahlberechtigten.
Das Wahlbüro der Landeshauptstadt weist ausdrücklich darauf hin, dass der Gesetzgeber mit der weit gefassten Definition der Wahlberechtigten darauf abzielt, möglichst vielen Menschen mit einem Migrationshintergrund im familiären Bereich die Möglichkeit der Mitwirkung und Teilhabe an städtischen Gestaltungsprozessen zu eröffnen. Es handelt sich um die Offerte, mitzugestalten und an der Wahl teilzunehmen – eine Mitwirkungspflicht besteht nicht. Die Auszählung der Wahl erfolgt am Tag des Wahlgangs ab 18.00 Uhr im Stadthaus Mainz / Große Bleiche.
Hintergrund Die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen endete am Montag, 23. September 2024, 18.00 Uhr. Alle neun Wahlvorschläge wurden vom Wahlausschuss zugelassen.
Die Zustimmungserklärung der Bewerber:innen, das sie mit ihrer Aufnahme in den Wahlvorschlag einverstanden sind, keiner in der Bundesrepublik Deutschland verbotenen Organisation angehören und auch eine solche nicht unterstützen, liegen allesamt vor.
Die Reihenfolge der Wahlvorschläge und die Bezeichnung der Listennummer richten sich nach dem Zeitpunkt des Eingangs des Wahlvorschlags bei der Wahlleitung.
Die Wahl erfolgt im Rahmen der Briefwahl. Die Ergebnisermittlung ist öffentlich. Jede Person hat Zutritt zum Wahlraum.
Das Wahlergebnis ist am Wahlabend des Sonntag, 10. November 2024 ab 21.00 Uhr unter www.mainz.de/wahlen einsehbar - mit Nennung der Sitzverteilung der jeweiligen Listen im 23-köpfigen Gremium sowie der gewählten Kandidat:innen, welche dem Beirat für die nächsten fünf Jahre angehören werden.
Achtung: Briefwahlunterlagen, die am Wahltag nach 18.00 Uhr abgegeben (oder in den Postkästen noch eingeworfen) werden, können nicht mehr ausgewertet werden und fließen nicht mehr in das Wahlergebnis !
Der Wahlausschuss prüft in der Sitzung am Mittwoch, 13.11.2024 aufgrund der Wahlniederschriften die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl und stellt dort das amtliche Endergebnis der Wahl fest.
Gewählt wird in bei dieser Wahl ausschließlich per Briefwahl. Die Briefwahlunterlagen gingen bereits per Postversand seit dem 07.10.2024 an alle Wahlberechtigten.
Das Wahlbüro der Landeshauptstadt weist ausdrücklich darauf hin, dass der Gesetzgeber mit der weit gefassten Definition der Wahlberechtigten darauf abzielt, möglichst vielen Menschen mit einem Migrationshintergrund im familiären Bereich die Möglichkeit der Mitwirkung und Teilhabe an städtischen Gestaltungsprozessen zu eröffnen. Es handelt sich um die Offerte, mitzugestalten und an der Wahl teilzunehmen – eine Mitwirkungspflicht besteht nicht. Die Auszählung der Wahl erfolgt am Tag des Wahlgangs ab 18.00 Uhr im Stadthaus Mainz / Große Bleiche.
Hintergrund Die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen endete am Montag, 23. September 2024, 18.00 Uhr. Alle neun Wahlvorschläge wurden vom Wahlausschuss zugelassen.
Die Zustimmungserklärung der Bewerber:innen, das sie mit ihrer Aufnahme in den Wahlvorschlag einverstanden sind, keiner in der Bundesrepublik Deutschland verbotenen Organisation angehören und auch eine solche nicht unterstützen, liegen allesamt vor.
Die Reihenfolge der Wahlvorschläge und die Bezeichnung der Listennummer richten sich nach dem Zeitpunkt des Eingangs des Wahlvorschlags bei der Wahlleitung.
Die Wahl erfolgt im Rahmen der Briefwahl. Die Ergebnisermittlung ist öffentlich. Jede Person hat Zutritt zum Wahlraum.
Das Wahlergebnis ist am Wahlabend des Sonntag, 10. November 2024 ab 21.00 Uhr unter www.mainz.de/wahlen einsehbar - mit Nennung der Sitzverteilung der jeweiligen Listen im 23-köpfigen Gremium sowie der gewählten Kandidat:innen, welche dem Beirat für die nächsten fünf Jahre angehören werden.
Achtung: Briefwahlunterlagen, die am Wahltag nach 18.00 Uhr abgegeben (oder in den Postkästen noch eingeworfen) werden, können nicht mehr ausgewertet werden und fließen nicht mehr in das Wahlergebnis !
Der Wahlausschuss prüft in der Sitzung am Mittwoch, 13.11.2024 aufgrund der Wahlniederschriften die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl und stellt dort das amtliche Endergebnis der Wahl fest.