Satzung für Kindertagespflege beschlossen 

Veröffentlicht: Neuigkeiten Ort: Frankfurt

Bildungsdezernentin Weber: „Wir verbessern die Rahmenbedingungen für die Kindertagespflege ganz entscheidend“

ffm. Die Satzung über die Förderung der Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertagespflege der Stadt Frankfurt ist beschlossen. Die Stadtverordneten stimmten der Vorlage des Magistrats zu und machten damit den Weg frei für eine bessere Bezahlung für Tagesfamilien. Die Vergütung erfolgt künftig leistungsgerecht und stundengenau.

Die neue Satzung regelt die grundlegende Systematik der Vergütung für die Kindertagespflegepersonen neu. Zudem sorgt sie dafür, dass für Erziehungsberechtigte für die Betreuung die gleichen Kosten entstehen – unabhängig davon, ob sie eine Kindertagespflege oder einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung in Anspruch nehmen.

„Wir verbessen die Situation für Kindertagespflege in Frankfurt ganz entscheidend. Zum einen erhalten Kindertagesfamilien eine faire Bezahlung, zum anderen können Eltern die für sie passende Betreuung für ihre Kinder wählen, ohne dass dadurch unterschiedlich hohe Kosten entstehen. Mit der Satzung schaffen wir gleiche Rahmenbedingungen für unterschiedliche Betreuungsangebote – ob in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege“, sagt Sylvia Weber, Dezernentin für Bildung, Immobilien und Neues Bauen.

Der erste Satzungsentwurf aus dem Jahr 2024 musste noch einmal auf Rechtskonformität geprüft werden. Dafür wurde eine externe Stelle mit einer rechtswissenschaftlichen Beurteilung beauftragt. Diese Aufgabe hat Thomas Meysen, früherer Leiter des Deutschen Instituts für Jugendhilfe, übernommen. Da die Überarbeitung einige Zeit in Anspruch nahm, wurden bereits mit einem Beschluss vom Mai 2024 einige Bausteine der Erhöhung der Geldleistung vorweggenommen und traten rückwirkend zum 1. Januar 2024 in Kraft. Das waren: 

Abschaffung der Degression Erhöhung des Anerkennungsbetrages Erhöhung des Sachaufwandes

Die Satzung sieht nun weitere grundlegende Bausteine vor:

Stundengenaue Berechnung für eine leistungsgerechte Vergütung der Betreuungsleistung Grundpauschale und ein kindbezogener Zuschlag für die Vor- und Nachbereitungszeit Pauschale pro Kind für mittelbare pädagogische Tätigkeiten Neuregelung der Rand- und Nachtzeitenbetreuung Besondere Anerkennung des höheren Qualifizierungsumfangs (Grund- und Anschlussqualifizierung nach dem Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege) Anpassung der Kostenbeiträge in Kindertagespflege an die Elternentgelte für Kindertageseinrichtungen in Frankfurt

„Ich bin optimistisch, dass wir durch die neue Satzung und den damit verbundenen Verbesserungen wieder mehr Kindertagespflegepersonen gewinnen und halten können“, sagt Weber. „Die Kindertagespflege ist eine wichtige Säule der Betreuung, die gerade für Familien, die eine größere Flexibilität benötigen, hervorragend geeignet ist. Daher war es wichtig, die Satzung auch zukunftsfähig zu gestalten. Wir werden alle zwei Jahre eine Überprüfung durchführen und die Geldleistung gegebenenfalls anpassen.“

Kontakt für die Medien Christina Čurin, Referentin/Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Dezernat für Bildung, Immobilien und Neues Bauen, Telefon 069/212-43334 , E-Mail christina.curin@stadt-frankfurt.de