Schäden an Obstkulturen in Mainz-Drais/Mainz-Finthen durch Vögel: Informationen zu Möglichkeiten für Betroffene und zu behördlichen Maßnahmen
Im Detail stellt die Bestreifung der Obstkulturen und akustische Vergrämung durch einzelne Personen mit erlaubnisfreien Schreckschusswaffen außerhalb von Vogelschutzgebieten eine effektive Maßnahme dar. Dies umfasst auch die Nutzung spezieller pyrotechnischer Munition zur Vogelvergrämung. Hierbei gilt es zu beachten, dass entsprechende, durch die Landwirte zu beauftragende, Personen über die notwendigen waffenrechtlichen Erlaubnisse (Kleiner Waffenschein - im Falle des nicht erlaubnisfreien Führens, Munitionserwerbserlaubnis - im Falle der Verwendung erlaubnispflichtiger pyrotechnischer Munition) verfügen.
Die Beantragung waffenrechtlicher Erlaubnisse ist über den städtischen Internetauftritt möglich.
Seitens des Grün- und Umweltamtes wird im Falle des Einsatzes von Personen mit erlaubnisfreien Schreckschusswaffen zum Schutz der Obstkulturen um eine Dokumentation und nachfolgende Übersendung der Vergrämungsaktivitäten mit Angaben zu Ort, Datum, Uhrzeit, Parzelle und der Anzahl der Schüsse gebeten (dies bitte an die folgende E-Mail-Adresse: gruen-umweltamt@stadt.mainz.de).
Um auf Ministerialebene weitere Maßnahmen zur Unterstützung der Obstbauern erarbeiten zu können, sind wissenschaftlich auswertbare Meldedaten unerlässlich. Deshalb wurde seitens des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität zwischenzeitlich ein Datenmeldeportal online geschaltet. In diesem können Landwirte entsprechende Fraßschäden melden und vermerken. Das Meldeportal ist wie folgt erreichbar: https://web.isip.de/meldeportal/rp
Aufgrund der Lernfähigkeit der Saat- und Rabenkrähen müssen darüber hinaus kontinuierlich (zur Vermeidung einer Gewöhnung der Tiere) am bestens unregelmäßige und wechselnde Vergrämungsmaßnahmen angewandt werden. Um die Wirkungsdauer der Vergrämungsmaßnahmen zu erhöhen, sollten verschiedene Methoden zeitlich versetzt und in wechselnden Kombinationen zum Einsatz kommen. Wechselnde Standorte der Vergrämungsmaßnahmen sind ebenfalls geeignet um die Wirkungsdauer zu erhöhen.
Gängige Vergrämungsmaßnahmen sind diesbezüglich die Nutzung von Beutegreifer-Ansitzen, Greifvogelattrappen, festgebundene Luftballone, Flugdrachen an Teleskopruten, sowie Windräder mit Akustikeffekten und Windspiele. Im Hinblick auf weitere akustische Vergrämungsmaßnahmen wie zum Beispiel gasbetriebene Schussanlagen oder Geräten, welche Schreie von Raubvögeln oder Angstschreie von Artgenossen ausstoßen, ist eine Genehmigung des Grün- und Umweltamtes Mainz als Untere Naturschutzbehörde notwendig.
Bezüglich der nicht unter das Jagdrecht fallenden Saatkrähe, welche einen besonderen Schutz nach der EU-Vogelschutz-Richtlinie (2009/147/EG) genießt, ist zur Entnahme der Tiere zum Schutz von landwirtschaftlichen Erzeugnissen eine Ausnahmegenehmigung erforderlich. Diese kann bei der zuständigen Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd beantragt werden.
Bezüglich der Population von Rabenkrähen besteht für die Jagdgenossenschaften die Möglichkeit, die Abschusszahlen in der Jagdzeit zu erhöhen. Auch die bezirksübergreifende gleichzeitige Bejagung führt zur großräumigen Beunruhigung von Krähenschwärmen. Eine Anordnung nach §38 des Landesjagdgesetzes ist bereits an die Jagdpächter ergangen.
Im Zusammenhang mit den jagdlichen und schadvogelvergrämenden Maßnahmen wird seitens der betroffenen Landwirte um Verständnis bei den Bürger:innen gebeten.
Seitens des Grün- und Umweltamtes wird im Falle des Einsatzes von Personen mit erlaubnisfreien Schreckschusswaffen zum Schutz der Obstkulturen um eine Dokumentation und nachfolgende Übersendung der Vergrämungsaktivitäten mit Angaben zu Ort, Datum, Uhrzeit, Parzelle und der Anzahl der Schüsse gebeten (dies bitte an die folgende E-Mail-Adresse: gruen-umweltamt@stadt.mainz.de).
Um auf Ministerialebene weitere Maßnahmen zur Unterstützung der Obstbauern erarbeiten zu können, sind wissenschaftlich auswertbare Meldedaten unerlässlich. Deshalb wurde seitens des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität zwischenzeitlich ein Datenmeldeportal online geschaltet. In diesem können Landwirte entsprechende Fraßschäden melden und vermerken. Das Meldeportal ist wie folgt erreichbar: https://web.isip.de/meldeportal/rp
Aufgrund der Lernfähigkeit der Saat- und Rabenkrähen müssen darüber hinaus kontinuierlich (zur Vermeidung einer Gewöhnung der Tiere) am bestens unregelmäßige und wechselnde Vergrämungsmaßnahmen angewandt werden. Um die Wirkungsdauer der Vergrämungsmaßnahmen zu erhöhen, sollten verschiedene Methoden zeitlich versetzt und in wechselnden Kombinationen zum Einsatz kommen. Wechselnde Standorte der Vergrämungsmaßnahmen sind ebenfalls geeignet um die Wirkungsdauer zu erhöhen.
Gängige Vergrämungsmaßnahmen sind diesbezüglich die Nutzung von Beutegreifer-Ansitzen, Greifvogelattrappen, festgebundene Luftballone, Flugdrachen an Teleskopruten, sowie Windräder mit Akustikeffekten und Windspiele. Im Hinblick auf weitere akustische Vergrämungsmaßnahmen wie zum Beispiel gasbetriebene Schussanlagen oder Geräten, welche Schreie von Raubvögeln oder Angstschreie von Artgenossen ausstoßen, ist eine Genehmigung des Grün- und Umweltamtes Mainz als Untere Naturschutzbehörde notwendig.
Bezüglich der nicht unter das Jagdrecht fallenden Saatkrähe, welche einen besonderen Schutz nach der EU-Vogelschutz-Richtlinie (2009/147/EG) genießt, ist zur Entnahme der Tiere zum Schutz von landwirtschaftlichen Erzeugnissen eine Ausnahmegenehmigung erforderlich. Diese kann bei der zuständigen Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd beantragt werden.
Bezüglich der Population von Rabenkrähen besteht für die Jagdgenossenschaften die Möglichkeit, die Abschusszahlen in der Jagdzeit zu erhöhen. Auch die bezirksübergreifende gleichzeitige Bejagung führt zur großräumigen Beunruhigung von Krähenschwärmen. Eine Anordnung nach §38 des Landesjagdgesetzes ist bereits an die Jagdpächter ergangen.
Im Zusammenhang mit den jagdlichen und schadvogelvergrämenden Maßnahmen wird seitens der betroffenen Landwirte um Verständnis bei den Bürger:innen gebeten.