Schlachthof: Stadt und Pächterin einigen sich auf Vergleich
Die Stadt Aschaffenburg und die Pächterin des Schlachthofs haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Im Wesentlichen sieht der Vergleich folgendes vor:
Die Pächterin räumt das Schlachthofgelände bis spätestens zum 31.12.2026.
Der Schlachtbetrieb wird bis spätestens zum 30.6.2026 eingestellt.
Die Pächterin hat die bislang freiwillig installierte Videoüberwachung nunmehr verpflichtend bis zum Ende des Schlachtbetriebes sicherzustellen. Dem Überwachungspersonal ist Zugang zu den Aufzeichnungen zu gewähren. Hält die Pächterin sich trotz Abmahnung nicht daran, ist der Schlachthof sofort zu räumen.
Verstößt die Pächterin nach übereinstimmender Feststellung der bayerischen Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) und eines amtlichen Tierarztes in gravierender Weise gegen tierschutzrechtliche Vorschriften, ist der Schlachthof sofort zu räumen. Als „gravierend“ gilt ein Verstoß, der nach der übereinstimmenden Feststellung der KBLV und des amtlichen Tierarztes eine Anordnung der sofortigen Einstellung des Schlachtbetriebs durch die KBLV rechtfertigt. Es kommt nicht darauf an, dass der Betriebseinstellungsbescheid rechtskräftig ist.
Diesen Vergleich konnte die Pächterin bis zum 17.2.2025 widerrufen. Das hat sie nicht getan. Die Stadt kann diesen Vergleich bis zum 28.2.2025 widerrufen. In der nichtöffentlichen Stadtratssitzung vom 24.2.2025 hat der Stadtrat entschieden, den Vergleich ebenfalls nicht zu widerrufen.
Der Vergleich wird daher mit dem geschilderten Inhalt in Kraft treten. Damit wird der Schlachthof spätestens zum 31.12.2026 geräumt und der Schlachtbetrieb spätestens zum 30.6.2026 eingestellt werden. Bislang war ein Vertragsende zum 31.5.2029 vorgesehen.
Hintergrund:
Die „SOKO Tierschutz“ hatte 2023 mit einer verdeckten Kamera im Schlachthof gefilmt und diesen Film unter anderem an die staatliche Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) weitergeleitet. Die KBLV hat aufgrund der Filmaufnahmen, die massive Tierschutzverstöße erkennen ließen, im Juli 2023 dem privaten Betreiber des Schlachthofes (AB Schlachthof GmbH & Co. KG) die Durchführung von Schlachtungen am Schlachthof Aschaffenburg zunächst untersagt. Nachdem der Schlachthofbetreiber den Geschäftsführer, Betriebsleiter und Tierschutzbeauftragten ausgewechselt, seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Tierschutzfragen durch externe Sachverständige zusätzlich geschult und diverse Änderungen in den Betriebsabläufen und den technischen Einrichtungen vorgenommen hat, hat die KBLV die Schlachtung von Schweinen ab dem 11.9.2023 wieder zugelassen.
Unabhängig hiervon hat der Stadtrat am 18. September 2023 beschlossen, den Pachtvertrag mit der AB Schlachthof GmbH & Co. KG. wegen der Tierschutzverstöße fristlos außerordentlich zu kündigen. Die Pächterin hat die Kündigung nicht akzeptiert. Die Stadt hat deshalb beim Landgericht Aschaffenburg Räumungsklage eingereicht.
Am 14.5.2024 fand vor dem Landgericht Aschaffenburg eine mündliche Verhandlung statt, in der das Gericht eine gütliche Einigung angeregt hat. Anschließend fanden Vergleichsverhandlungen statt, die letztlich in ein förmliches Güteverfahren mit richterlicher Moderation am Landgericht Aschaffenburg mündeten. Der nichtöffentliche Gütetermin fand schließlich am 20.1.2025 statt.