Stadt Mainz startet mit der Bekanntgabe der Grundbesitzabgabenbescheide 2025
Die neuen Grundsteuermessbeträge wurden vom Finanzamt Mainz an die Stadt Mainz in Form von Datensätzen übermittelt. Auf dieser Grundlage erfolgt zunächst eine maschinelle Verarbeitung und Zuordnung der Daten. Der Versand der Bescheide startet am 13. Januar 2025. Es kann jedoch vorkommen, dass einige Grundstückseigentümer:innen zunächst keinen Bescheid erhalten. Dies betrifft Fälle, bei denen die übermittelten Datensätze technische Fehler aufweisen. Diese Datensätze werden im Laufe des ersten Quartals 2025 manuell geprüft und bearbeitet. Die entsprechenden Bescheide werden anschließend sukzessive verschickt. Die Stadt Mainz bittet alle Betroffenen in diesen Fällen um Geduld und darum, von Rückfragen bis zum Abschluss der Bearbeitung abzusehen. Sollte Ihnen bis zum 20. Juni 2025 kein neuer Grundbesitzabgabenbescheid für 2025 zugegangen sein, bitten wir Sie, schriftlich Kontakt mit der Steuerverwaltung aufzunehmen. Dies kann entweder per Post oder per E-Mail an die unten angegebenen Kontaktdaten erfolgen.
Die Stadtverwaltung Mainz weist außerdem darauf hin, dass die Grundlagenbescheide gemäß § 171 Abs. 10 Abgabenordnung (AO), insbesondere die Grundsteuermessbescheide des Finanzamts Mainz, rechtlich bindend sind. Widersprüche gegen die Grundbesitzabgabenbescheide, die sich auf die sachliche (z. B. Höhe des Steuermessbetrags) oder persönliche (z. B. Eigentumsverhältnisse) Steuerpflicht beziehen, können von der Stadt Mainz nicht berücksichtigt werden. Solche Einsprüche müssen direkt gegen die Grundlagenbescheide des Finanzamts Mainz eingelegt werden (§ 351 Abs. 2 AO).
Angesichts des voraussichtlich hohen Telefonaufkommens bittet die Steuerverwaltung darum, Rückfragen bevorzugt per E-Mail oder postalisch zu stellen.
Kontakt: Stadtverwaltung Mainz Steuerverwaltung – Grundsteuer Postfach 3820 55028 Mainz E-Mail: grundsteuer@stadt.mainz.de Web: www.mainz.de/vv/produkte/finanzverwaltung/grundsteuer
Die Stadtverwaltung Mainz weist außerdem darauf hin, dass die Grundlagenbescheide gemäß § 171 Abs. 10 Abgabenordnung (AO), insbesondere die Grundsteuermessbescheide des Finanzamts Mainz, rechtlich bindend sind. Widersprüche gegen die Grundbesitzabgabenbescheide, die sich auf die sachliche (z. B. Höhe des Steuermessbetrags) oder persönliche (z. B. Eigentumsverhältnisse) Steuerpflicht beziehen, können von der Stadt Mainz nicht berücksichtigt werden. Solche Einsprüche müssen direkt gegen die Grundlagenbescheide des Finanzamts Mainz eingelegt werden (§ 351 Abs. 2 AO).
Angesichts des voraussichtlich hohen Telefonaufkommens bittet die Steuerverwaltung darum, Rückfragen bevorzugt per E-Mail oder postalisch zu stellen.
Kontakt: Stadtverwaltung Mainz Steuerverwaltung – Grundsteuer Postfach 3820 55028 Mainz E-Mail: grundsteuer@stadt.mainz.de Web: www.mainz.de/vv/produkte/finanzverwaltung/grundsteuer