Stadt weist auf Räum- und Streupflicht hin

Veröffentlicht: Neuigkeiten Ort: Aschaffenburg

Auch wenn die Winter in der Region eher mild und schneearm sind, ist in den kommenden Monaten jederzeit mit winterlichen Verhältnissen auf Straßen und Wegen zu rechnen. Die Stadt Aschaffenburg macht daher alle Grundstückseigentümer auf die Bestimmungen für das Räumen und Streuen aufmerksam. Verpflichtet sind grundsätzlich die Eigentümer und Mieter/Pächter, die an öffentliche Straßen angrenzen oder über öffentliche Straßen mittelbar erschlossen werden. Gehwege sind bei Schnee, Eisglätte oder Glatteis täglich von 7 Uhr bis 20 Uhr (an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr) in einem sicheren Zustand zu erhalten. Bei anhaltendem Schneefall sind die Räum- und Streumaßnahmen bis 20 Uhr abends so oft wie notwendig zu wiederholen. Im gesamten Stadtgebiet sind derzeit 157 Streukisten aufgestellt, aus denen sich jeder Bürger Streugut in haushaltsüblichen Mengen entnehmen darf. Nach der städtischen Verordnung muss die öffentliche Gehsteigfläche/der öffentliche Fußweg entlang der Grundstücksgrenze auf einer Breite von mindestens einem Meter geräumt und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit Sand, Splitt oder anderen abstumpfenden Mitteln gestreut werden. Bei besonderer Glättegefahr, zum Beispiel an Treppen oder starken Steigungen, ist das Streuen von Tausalz zulässig. Die Verwendung reinen Salzes oder ätzender Stoffe ist verboten.   Die Verordnung ist im Internet zu finden unter www.aschaffenburg.de/stadtrecht8