Stadtpolizei stellt Rollerfahrer nach waghalsiger Flucht
ffm. In den frühen Abendstunden des Freitag, 26. Juli, wurden die
Einsatzkräfte der Stadtpolizei auf einen 23-jährigen Mann aufmerksam,
der ohne Helm auf einem Motorroller die Mainzer Landstraße in
Fahrtrichtung Galluswarte befuhr. Als die Streife wendete und den Fahrer
aufforderte anzuhalten, ignorierte dieser die Aufforderung und bog an
der Galluswarte in Richtung Frankenallee ab. Dabei ging der Sichtkontakt
kurzzeitig verloren.
Kurze Zeit später erblickten die Polizisten den Rollerfahrer erneut. Dieser reagierte sofort, gab Vollgas und befuhr entgegen der Einbahnstraße die Frankenallee. Die Streife setzte daraufhin mit eingeschaltetem Sondersignal nach und forderte den Fahrer mehrfach zum Anhalten auf. Der Rollerfahrer wendete jedoch erneut und versuchte wieder entgegen der Einbahnstraße zu flüchten. Anschließend überquerte er den Grünstreifen und floh in Richtung Koblenzer Straße/Gutenbergstraße.
Die Verfolgungsfahrt wurde abgebrochen und die Streife setzte die Fahrt in normaler Geschwindigkeit in Richtung Koblenzer Straße fort. Dort konnte der Fahrer schließlich ohne Helm wiedererkannt und gestellt werden. Der Motorroller stand in unmittelbarer Nähe am Fahrbahnrand.
Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass der Fahrer keine gültige Fahrerlaubnis besaß und bereits in der Vergangenheit rechtskräftig wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden war. Eine Verkehrsstrafanzeige wurde gefertigt und der Motorroller samt Schlüssel sichergestellt.
Kurze Zeit später erblickten die Polizisten den Rollerfahrer erneut. Dieser reagierte sofort, gab Vollgas und befuhr entgegen der Einbahnstraße die Frankenallee. Die Streife setzte daraufhin mit eingeschaltetem Sondersignal nach und forderte den Fahrer mehrfach zum Anhalten auf. Der Rollerfahrer wendete jedoch erneut und versuchte wieder entgegen der Einbahnstraße zu flüchten. Anschließend überquerte er den Grünstreifen und floh in Richtung Koblenzer Straße/Gutenbergstraße.
Die Verfolgungsfahrt wurde abgebrochen und die Streife setzte die Fahrt in normaler Geschwindigkeit in Richtung Koblenzer Straße fort. Dort konnte der Fahrer schließlich ohne Helm wiedererkannt und gestellt werden. Der Motorroller stand in unmittelbarer Nähe am Fahrbahnrand.
Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass der Fahrer keine gültige Fahrerlaubnis besaß und bereits in der Vergangenheit rechtskräftig wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden war. Eine Verkehrsstrafanzeige wurde gefertigt und der Motorroller samt Schlüssel sichergestellt.