Stichtag für private und gewerbliche Halterinnen und Halter von Nutztieren

Veröffentlicht: Neuigkeiten Ort: Offenbach

Offenbach am Main, 19. Dezember 2024 – Nicht nur für Landwirtinnen und Landwirte, sondern auch für private Personen gilt: Nutztiere müssen beim zuständigen Veterinäramt angemeldet werden. Darauf weist das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz der Stadt Offenbach am Main hin. Zu welchem Zweck die Tiere gehalten werden, ist dabei unerheblich. Als sogenannte Nutztiere gelten: Pferde, Esel, Maultiere, Maulesel, Rinder, Schafe, Schweine, Ziegen, Hühner, Truthühner, Enten, Gänse, Laufvögel, Fasane, Perl-und Rebhühner, Wachteln, Tauben sowie Gehegewild und Bienenvölker. Auch Alpakas, Lamas und Kamele (Kameliden) sind meldepflichtig. Hierfür hält das Veterinäramt ein Antragsformular bereit und berät gerne.