Straffreie Abgabe von Springmessern noch bis zum 1. Oktober möglich
ffm. Mit der Änderung des Waffengesetzes im Oktober 2024 gelten für
Springmesser mit seitlich herausschnellender Klinge neue, deutlich
strengere Regelungen. Der Besitz ist künftig nur noch unter bestimmten
Voraussetzungen erlaubt, etwa für Berufstätige mit besonderem Bedarf,
für gewerbliche Händler und Hersteller oder bei Vorlage einer
Ausnahmegenehmigung des Bundeskriminalamtes.
Alle Bürgerinnen und Bürger, die ein solches Messer besitzen, haben noch bis zum 1. Oktober die Möglichkeit, es straffrei und kostenlos bei der örtlichen Waffenbehörde des Ordnungsamtes abzugeben.
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten. Das ist möglich per E-Mail an wjf.amt32@stadt-frankfurt.de
oder unter einer der folgenden Telefonnummern:
069/212-42422 ,
069/212-43927 , 069-212/42416
oder 069/212-38237 .
Alle Bürgerinnen und Bürger, die ein solches Messer besitzen, haben noch bis zum 1. Oktober die Möglichkeit, es straffrei und kostenlos bei der örtlichen Waffenbehörde des Ordnungsamtes abzugeben.
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten. Das ist möglich per E-Mail an wjf.amt32@stadt-frankfurt.de