Umsetzung der Grundsteuerreform 2025: Zustellung der neuen Grundbesitzabgabenbescheide gestartet

Veröffentlicht: Neuigkeiten Ort: Mainz

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

Fragen zur Höhe des Grundsteuermessbetrags

Der Grundsteuermessbetrag wurde im Rahmen der Neubewertung vom Finanzamt Mainz festgesetzt und in einem Grundsteuermessbescheid mitgeteilt. Die Stadt Mainz hat diese Messbeträge lediglich übernommen und hat keine Einsicht in die Berechnungsgrundlagen. Fragen zur Höhe des Messbetrags richten Sie daher bitte direkt an das Finanzamt Mainz.

Eigentumswechsel oder falsche Zustellungen

Sollten Sie einen Bescheid für eine Immobilie erhalten haben, die Sie bereits verkauft, verschenkt oder nie besessen haben, bitten wir um eine schriftliche Mitteilung (postalisch oder per E-Mail an grundsteuer@stadt.mainz.de). Geben Sie dabei den betroffenen Vertragsgegenstand an, damit wir den Sachverhalt prüfen können. Teilen Sie uns bitte auch Änderungen wie einen Umzug oder eine Namensänderung mit.

Bitte beachten Sie, dass Sie bei Zugang eines Bescheids zunächst zur Zahlung der nächsten Fälligkeit (15. Februar 2025) verpflichtet sind. Sollte der Eigentumswechsel rückwirkend zum 1. Januar 2025 erfolgen, werden bereits geleistete Zahlungen für 2025 erstattet.

Noch kein Grundbesitzabgabenbescheid erhalten?

Aufgrund der komplexen technischen Umsetzung der Grundsteuerreform enthalten einige Datensätze Fehler. Daher ist es möglich, dass Ihr Bescheid noch nicht erstellt wurde. Wir bitten in diesen Fällen um Geduld und darum, vorerst von Nachfragen abzusehen. Sollten Sie bis Mitte 2025 keinen Bescheid erhalten haben, können Sie uns eine schriftliche Rückmeldung zu Ihrem Fall geben.

Fehler bei Grundsteuer A und Landwirtschaftskammerbeiträgen

Es ist bekannt, dass es bei Fällen der Grundsteuer A mit Landwirtschaftskammerbeiträgen zu fehlerhaften Berechnungen gekommen ist. Der Messbetrag für den Landwirtschaftskammerbeitrag wurde nicht korrekt an die neuen Grundsteuermessbeträge angepasst. Die Stadt Mainz arbeitet mit Hochdruck an der Behebung dieses Fehlers.

Widersprüche gegen den Grundbesitzabgabenbescheid

Falls Sie mit der Höhe des Grundsteuermessbetrags nicht einverstanden sind, beachten Sie bitte: Änderungen am Grundsteuermessbescheid können ausschließlich durch Anfechtung dieses Bescheids beim Finanzamt erfolgen. Ein Widerspruch gegen den Grundbesitzabgabenbescheid wird in solchen Fällen als unbegründet zurückgewiesen. Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen zu Einsprüchen direkt an das Finanzamt Mainz.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Geduld bei der Umsetzung der Grundsteuerreform 2025.