Verfahrenslotsen unterstützen und begleiten junge Menschen mit Behinderung

Veröffentlicht: Neuigkeiten Ort: Mainz

Wie und wo sollte welcher Antrag gestellt werden, damit Kinder und Jugendliche mit Behinderungen die passenden Unterstützungsleistungen erhalten? Bei der Beantragung von Hilfen ist es wichtig, den Überblick über unterschiedliche Gesetze, zuständige Stellen und das richtige Vorgehen zu haben. Hierbei können Verfahrenslotsen helfen.

An wen richtet sich das Angebot der Verfahrenslotsen?

Verfahrenslotsen beraten, begleiten und unterstützen junge Menschen mit seelischen, körperlichen, geistigen sowie drohenden Behinderungen dabei, ihre Ansprüche auf Unterstützungsleistungen umzusetzen. Das Beratungs- und Unterstützungsangebot richtet sich an junge Menschen im Alter von 0-26 Jahren sowie deren Eltern, Pflegeeltern und gesetzliche Vertreter:innen.

Hilfe bei Beantragung von Leistungen für Menschen mit Behinderung

Im ersten Schritt werden in einem persönlichen Beratungsgespräch der Bedarf der jungen Menschen oder der Familie sowie offene Fragen geklärt. Verfahrenslotsen begleiten von Beginn an den gesamten Weg zu Leistungen der Eingliederungshilfe. Es gibt verschiedene Leistungen der Eingliederungshilfe: für den medizinischen Bereich, für den Bereich Arbeit, für den Bereich Bildung (also Schule, Ausbildung oder Studium) und für den sozialen Bereich. Verfahrenslotsen erläutern Regeln und Vorgaben der Behörden und den Ablauf der Verfahren. Sie helfen, herauszufinden, welche Leistungsansprüche bestehen und unterstützen im gesamten Prozess von der Antragstellung bis zur Inanspruchnahme einer Hilfe. Auch bei der Beantragung eines Pflegegrades oder eines Schwerbehindertenausweises können Verfahrenslotsen involviert werden.

Weitere Unterstützungsangebote

Verfahrenslotsen unterstützen Familien und junge Menschen auch bei Übergängen, beispielsweise von Kita zu Schule, sie vermitteln Ansprechpartner:innen oder begleiten auf Wunsch zu (behördlichen) Terminen. Bei ihrer Arbeit kooperieren sie mit Kindertagesstätten, Schulen, Reha-Trägern und anderen Institutionen.

Ziel: Eine inklusiven Kinder- und Jugendhilfe

Eine zweite zentrale Aufgabe der Verfahrenslotsen ist die Mitarbeit an der Umsetzung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe, die für alle jungen Menschen mit und ohne Behinderung zuständig ist. Das wurde vom Gesetzgeber mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz vorgesehen, welches 2021 in Kraft trat. Bis 2028 sollen bundesweit alle Kinder und Jugendliche den gleichen Zugang zu sozialen Hilfeleistungen bekommen.

Kontaktdaten

Für die Stadt Mainz sind die beiden Verfahrenslotsen Alina Schweizer und Benjamin Reinheimer zuständig. Erreichbar sind sie telefonisch unter 06131 12-4393 (Frau Schweizer) und unter 06131 12-4299 (Herr Reinheimer) sowie per Mail zentral unter verfahrenslotse@stadt.mainz.de.

Für nähere Informationen oder zur Vereinbarung eines Beratungsgesprächs stehen sie gerne zur Verfügung.