Versammlung „System Change Camp 2025“ im Grüneburgpark
ffm. Das Bildungs- und Aktionsnetzwerk Wandel hat für den Zeitraum
von Donnerstag, 14. August, 9 Uhr, bis Donnerstag, 28. August, 21 Uhr,
die Versammlung „System Change Camp 2025“ im Grüneburgpark
angemeldet. Erwartet werden zwischen 50 und 1000 Teilnehmende. Im Rahmen
der Kundgebung ist auch der Aufbau von Zelten vorgesehen.
Versammlungen müssen grundsätzlich nicht genehmigt, sondern lediglich angemeldet werden. Der Anmelder dieser Versammlung genießt den Grundrechtsschutz nach Artikel 8 des Grundgesetzes und kann Ort und Zeit seiner Versammlung frei wählen. Eine Verlegung an einen anderen Ort wäre nur mit hinreichender Begründung durchsetzbar. Diese Gründe liegen aus Sicht der Versammlungsbehörde hier nicht vor, da die vom Anmelder akzeptierten Auflagen zum Schutz der Grünanlage, die als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen ist, aus Sicht der Versammlungsbehörde ausreichend sind. Ein Verbot der Versammlung wäre rechtlich nicht durchsetzbar.
Die Versammlungsbehörde im Ordnungsamt hat zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie zum Schutz der Grünanlage eine Reihe von Auflagen im Rahmen einer Beschränkungsverfügung erlassen. Unter anderem sind dies:
Anzahl und Einsatz von Ordnerinnen und Ordnern Beschaffenheit und Aufstellen der Zelte Lautstärkebegrenzung, insbesondere zur Nachtzeit (ab 22 Uhr) Bereitstellung von Sanitäreinrichtungen ordnungsgemäße Müllentsorgung Verbot von offenem Feuer sowie Schutz des Baumbestandes Schutz des öffentlichen Friedens
Zu den weiteren Schutzmaßnahmen, durchgeführt vom Grünflächenamt, zählen unter anderem die Sperrung von Spielplätzen, der Schutz der historischen Vasen der Familie Rothschild sowie die Einzäunung des Versammlungsbereichs.
Die Auflagen der Versammlungsbehörde sowie die Maßnahmen des Grünflächenamtes sollen sicherstellen, dass der Grüneburgpark durch die Versammlung nicht geschädigt wird.
Die Polizei wird die Versammlungslage regelmäßig begleiten, mit dem Ziel, einerseits mögliche Ordnungswidrigkeiten und Straftaten zu verhindern und andererseits die Versammlungsfreiheit der Teilnehmenden zu gewährleisten.
Versammlungen müssen grundsätzlich nicht genehmigt, sondern lediglich angemeldet werden. Der Anmelder dieser Versammlung genießt den Grundrechtsschutz nach Artikel 8 des Grundgesetzes und kann Ort und Zeit seiner Versammlung frei wählen. Eine Verlegung an einen anderen Ort wäre nur mit hinreichender Begründung durchsetzbar. Diese Gründe liegen aus Sicht der Versammlungsbehörde hier nicht vor, da die vom Anmelder akzeptierten Auflagen zum Schutz der Grünanlage, die als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen ist, aus Sicht der Versammlungsbehörde ausreichend sind. Ein Verbot der Versammlung wäre rechtlich nicht durchsetzbar.
Die Versammlungsbehörde im Ordnungsamt hat zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie zum Schutz der Grünanlage eine Reihe von Auflagen im Rahmen einer Beschränkungsverfügung erlassen. Unter anderem sind dies:
Anzahl und Einsatz von Ordnerinnen und Ordnern Beschaffenheit und Aufstellen der Zelte Lautstärkebegrenzung, insbesondere zur Nachtzeit (ab 22 Uhr) Bereitstellung von Sanitäreinrichtungen ordnungsgemäße Müllentsorgung Verbot von offenem Feuer sowie Schutz des Baumbestandes Schutz des öffentlichen Friedens
Zu den weiteren Schutzmaßnahmen, durchgeführt vom Grünflächenamt, zählen unter anderem die Sperrung von Spielplätzen, der Schutz der historischen Vasen der Familie Rothschild sowie die Einzäunung des Versammlungsbereichs.
Die Auflagen der Versammlungsbehörde sowie die Maßnahmen des Grünflächenamtes sollen sicherstellen, dass der Grüneburgpark durch die Versammlung nicht geschädigt wird.
Die Polizei wird die Versammlungslage regelmäßig begleiten, mit dem Ziel, einerseits mögliche Ordnungswidrigkeiten und Straftaten zu verhindern und andererseits die Versammlungsfreiheit der Teilnehmenden zu gewährleisten.