vhs Offenbach informiert: 50-jähriges Jubiläum des Hessischen Bildungsurlaubsgesetzes
Offenbach am Main, 1. August 2025 – Seit 1975 haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Hessen das Recht, jährlich bis zu fünf Tage bezahlten Bildungsurlaub zu nehmen. Hessischen Beschäftigten bietet es eine weitere Möglichkeit zum Erhalt und zur Erweiterung ihrer beruflichen Qualifikation. Gerade in der Zeit des digitalen Wandels ist das von besonderer Bedeutung. Trotzdem nutzen nur sehr wenige der Anspruchsberechtigten diese Möglichkeit. Dabei stellt das Hessische Bildungsurlaubsgesetz doch einen wesentlichen Baustein für lebenslanges Lernen dar und ist aus der Weiterbildungslandschaft kaum noch wegzudenken.