Voitl fordert mehr Tempo beim Drugchecking
Gesundheitsdezernentin begrüßt vorgeschlagene Musterverordnung
ffm. Elke Voitl, Dezernentin für Soziales und Gesundheit, begrüßt die von Fachleuten vorgeschlagene Musterrechtsverordnung zum Drugchecking. „Die Stadt Frankfurt braucht dringend und schnell Testmöglichkeiten, um die Zahl der Drogentoten niedrig zu halten. Die heute vorgestellte Musterverordnung gibt dem Land Hessen jetzt die Möglichkeit, unserer Stadt schnell und unkompliziert die Analyse oft lebensgefährlich gestreckter Schwarzmarkt-Drogen zu erlauben. Das rettet Leben – nicht nur bei Schwerstabhängigen, sondern auch bei jungen Menschen, die am Wochenende feiern gehen. Denn nur wer genau weiß, was in Pillen und Pulvern tatsächlich drin ist, kann sich vor Überdosierungen schützen“, sagt Voitl.
Die Integrative Drogenhilfe Frankfurt und der Bundesverband für akzeptierende Drogenarbeit akzept haben gemeinsam mit Juristinnen und Juristen am Donnerstag, 24. Juli, einen Mustertext veröffentlicht, der als Vorlage für eine Landesverordnung dienen kann. Seit Juli 2023 erlaubt das Betäubungsmittelgesetz nach Paragraph 10b zwar das Drugchecking in Deutschland, in Hessen fehlt aber noch immer die notwendige Landesverordnung. Sie regelt die praktische Umsetzung des Gesetzes in den Kommunen. Drugchecking bezeichnet die chemische Analyse von illegalen Drogen, um deren Inhaltsstoffe und ihre Konzentration zu bestimmen.
Nach einem Höchststand mit 147 Fällen im Jahr 1991 ging die Zahl der Drogentoten in Frankfurt entgegen dem Deutschlandtrend massiv zurück und pendelt zwischen jährlich 20 und 30 Fällen. Im Jahr 2023 starben in Frankfurt 32 Menschen im Zusammenhang mit ihrem Drogenkonsum, im vergangenen Jahr waren es 20 Todesfälle. Bezogen auf die Einwohnerzahl hat Frankfurt damit unter den deutschen Großstädten mit großem Abstand die wenigsten Drogentoten. „Das soll so bleiben. Die Rechtsverordnung des Landes ist längst überfällig“, sagt Voitl.
Kontakt für die Medien Christian Rupp, Pressesprecher, Dezernat Soziales und Gesundheit, Telefon 069/212-47386, E-Mail
christian.rupp@stadt-frankfurt.de
ffm. Elke Voitl, Dezernentin für Soziales und Gesundheit, begrüßt die von Fachleuten vorgeschlagene Musterrechtsverordnung zum Drugchecking. „Die Stadt Frankfurt braucht dringend und schnell Testmöglichkeiten, um die Zahl der Drogentoten niedrig zu halten. Die heute vorgestellte Musterverordnung gibt dem Land Hessen jetzt die Möglichkeit, unserer Stadt schnell und unkompliziert die Analyse oft lebensgefährlich gestreckter Schwarzmarkt-Drogen zu erlauben. Das rettet Leben – nicht nur bei Schwerstabhängigen, sondern auch bei jungen Menschen, die am Wochenende feiern gehen. Denn nur wer genau weiß, was in Pillen und Pulvern tatsächlich drin ist, kann sich vor Überdosierungen schützen“, sagt Voitl.
Die Integrative Drogenhilfe Frankfurt und der Bundesverband für akzeptierende Drogenarbeit akzept haben gemeinsam mit Juristinnen und Juristen am Donnerstag, 24. Juli, einen Mustertext veröffentlicht, der als Vorlage für eine Landesverordnung dienen kann. Seit Juli 2023 erlaubt das Betäubungsmittelgesetz nach Paragraph 10b zwar das Drugchecking in Deutschland, in Hessen fehlt aber noch immer die notwendige Landesverordnung. Sie regelt die praktische Umsetzung des Gesetzes in den Kommunen. Drugchecking bezeichnet die chemische Analyse von illegalen Drogen, um deren Inhaltsstoffe und ihre Konzentration zu bestimmen.
Nach einem Höchststand mit 147 Fällen im Jahr 1991 ging die Zahl der Drogentoten in Frankfurt entgegen dem Deutschlandtrend massiv zurück und pendelt zwischen jährlich 20 und 30 Fällen. Im Jahr 2023 starben in Frankfurt 32 Menschen im Zusammenhang mit ihrem Drogenkonsum, im vergangenen Jahr waren es 20 Todesfälle. Bezogen auf die Einwohnerzahl hat Frankfurt damit unter den deutschen Großstädten mit großem Abstand die wenigsten Drogentoten. „Das soll so bleiben. Die Rechtsverordnung des Landes ist längst überfällig“, sagt Voitl.
Kontakt für die Medien Christian Rupp, Pressesprecher, Dezernat Soziales und Gesundheit, Telefon 069/212-47386