Vorranggebiet umfasst nun 263 ha zur Energieversorgung mit Windkraft - davon 137 ha auf Mainzer Gemarkung
Zweite erneute Offenlage der 4.Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplans Rheinhessen-Nahe (RROP) ist erfolgt
(rap.) Die Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe hat am Montag, 23.06.2025 zur zweiten erneuten Offenlage der 4.Teilfortschreibung des RROP zur Energieversorgung (Windenergie) beraten und einen Beschluss gefasst. Bereits im rechtsgültigen RROP von 2022 ist mit dem Vorranggebiet 01 (Mainz-Ebersheim-Nord / Klein-Winternheim) eine Fläche von 156 ha - davon 89 ha auf Mainzer Stadtgebiet - planungs¬rechtlich für Windenergieanlagen gesichert.
Hintergrund der nunmehr erfolgenden 4. Teilfortschreibung ist der Ausbau erneuerbarer Energien. Mit dem sogenannten „Wind-an-Land-Gesetz“ hatte der Deutsche Bundestag verbindliche Flächenziele vorgegeben. Bis zum 31.12.2032 müssen demnach 2,2% der Landesfläche von Rheinland-Pfalz für Windenergie planungsrechtlich gesichert sein. Die Landesregierung hat sich das Ziel gesetzt, dies bereits bis 2030 zu erreichen.
Die Regionalplanung spielt eine wichtige Rolle hinsichtlich der Flächensicherung. Im Rahmen der 4. Teilfortschreibung des RROP ist sicherzustellen, dass die vorgegebenen Flächenbeitragswerte des Landes für die Region Rheinhessen-Nahe durch neue oder ver¬größerte Vorranggebiete für Windenergienutzung erreicht werden. Die Stadt Mainz ist (wiederum) durch das Vorranggebiet 01 (Mainz / Klein-Winternheim / Nieder-Olm) tangiert. Hierzu wurde in der Sitzung am 23.06.2025 durch die Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe ein etwas veränderter Flächenzuschnitt vorgestellt. Die Fläche wurde gegenüber der Beratung im November 2024 im Süden und entlang eines Streifens im Osten etwas verkleinert und im Südwesten etwas vergrößert. Das Vorranggebiet 01 umfasst damit nunmehr insgesamt 263 ha, davon 137 ha auf Mainzer Gemarkung. Diesem Flächenzuschnitt wurde seitens der Regionalvertretung mehrheitlich zugestimmt.
Maßgeblich für die Veränderung der Flächenkulisse waren Belange des Artenschutzes, vor allem der Schutz von Flächen für den vom Aussterben bedrohten Feldhamster. Das Vorkommen zwischen den Stadtteilen Hechtsheim und Ebersheim hat in Rheinland-Pfalz noch das beste Potential. In den vergangenen Jahren wurden auch seitens der Stadt Mainz gemäß der EU-rechtlichen Verpflichtung erhebliche, auch finanzielle Anstrengungen unternommen, um einen günstigen Erhaltungszustand des Feldhamsters zu unterstützen.
Oberbürgermeister Nino Haase: „Die Stadt Mainz begrüßt die neue Flächenkulisse für das Vorranggebiet 01. Der jetzige Zuschnitt stellt einen fachlich und sachlich gut begründeten Kompromiss zwischen den Erfordernissen des Klimaschutzes auf der einen und des Arten- und Naturschutzes auf der anderen Seite dar.“
Gegenüber der im rechtsgültigen RROP (2022) ausgewiesenen Größe des Vorranggebietes 01 bedeutet die nun beschlossene Flächenkulisse eine Vergrößerung um 107 ha (gesamt) resp. 48 ha auf Mainzer Stadtgebiet.
(rap.) Die Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe hat am Montag, 23.06.2025 zur zweiten erneuten Offenlage der 4.Teilfortschreibung des RROP zur Energieversorgung (Windenergie) beraten und einen Beschluss gefasst. Bereits im rechtsgültigen RROP von 2022 ist mit dem Vorranggebiet 01 (Mainz-Ebersheim-Nord / Klein-Winternheim) eine Fläche von 156 ha - davon 89 ha auf Mainzer Stadtgebiet - planungs¬rechtlich für Windenergieanlagen gesichert.
Hintergrund der nunmehr erfolgenden 4. Teilfortschreibung ist der Ausbau erneuerbarer Energien. Mit dem sogenannten „Wind-an-Land-Gesetz“ hatte der Deutsche Bundestag verbindliche Flächenziele vorgegeben. Bis zum 31.12.2032 müssen demnach 2,2% der Landesfläche von Rheinland-Pfalz für Windenergie planungsrechtlich gesichert sein. Die Landesregierung hat sich das Ziel gesetzt, dies bereits bis 2030 zu erreichen.
Die Regionalplanung spielt eine wichtige Rolle hinsichtlich der Flächensicherung. Im Rahmen der 4. Teilfortschreibung des RROP ist sicherzustellen, dass die vorgegebenen Flächenbeitragswerte des Landes für die Region Rheinhessen-Nahe durch neue oder ver¬größerte Vorranggebiete für Windenergienutzung erreicht werden. Die Stadt Mainz ist (wiederum) durch das Vorranggebiet 01 (Mainz / Klein-Winternheim / Nieder-Olm) tangiert. Hierzu wurde in der Sitzung am 23.06.2025 durch die Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe ein etwas veränderter Flächenzuschnitt vorgestellt. Die Fläche wurde gegenüber der Beratung im November 2024 im Süden und entlang eines Streifens im Osten etwas verkleinert und im Südwesten etwas vergrößert. Das Vorranggebiet 01 umfasst damit nunmehr insgesamt 263 ha, davon 137 ha auf Mainzer Gemarkung. Diesem Flächenzuschnitt wurde seitens der Regionalvertretung mehrheitlich zugestimmt.
Maßgeblich für die Veränderung der Flächenkulisse waren Belange des Artenschutzes, vor allem der Schutz von Flächen für den vom Aussterben bedrohten Feldhamster. Das Vorkommen zwischen den Stadtteilen Hechtsheim und Ebersheim hat in Rheinland-Pfalz noch das beste Potential. In den vergangenen Jahren wurden auch seitens der Stadt Mainz gemäß der EU-rechtlichen Verpflichtung erhebliche, auch finanzielle Anstrengungen unternommen, um einen günstigen Erhaltungszustand des Feldhamsters zu unterstützen.
Oberbürgermeister Nino Haase: „Die Stadt Mainz begrüßt die neue Flächenkulisse für das Vorranggebiet 01. Der jetzige Zuschnitt stellt einen fachlich und sachlich gut begründeten Kompromiss zwischen den Erfordernissen des Klimaschutzes auf der einen und des Arten- und Naturschutzes auf der anderen Seite dar.“
Gegenüber der im rechtsgültigen RROP (2022) ausgewiesenen Größe des Vorranggebietes 01 bedeutet die nun beschlossene Flächenkulisse eine Vergrößerung um 107 ha (gesamt) resp. 48 ha auf Mainzer Stadtgebiet.