Wohnungsamt digital: Abteilung Fehlbelegungsabgabe geht mit Digitalisierung voran
ffm. Die Abteilung Fehlbelegungsabgabe des Amtes für Wohnungswesen
setzt einen weiteren Schritt in Richtung einer digitalen und papierlosen
Verwaltung. Ab sofort werden den Anschreiben keine auszufüllenden
Formulare mehr beigefügt. Stattdessen können die Erhebungsbögen nun
direkt online ausgefüllt und die erforderlichen Unterlagen bequem
digital hochgeladen und übermittelt werden. Eine Fehlbelegungsabgabe
meint den monatlichen Beitrag, den ein nicht bedürftiger Mieter einer
Soziaslwohnung zusätzlich zur Miete zu entrichten hat.
Mit dieser Maßnahme wird ein bedeutender Fortschritt in der digitalen Sachbearbeitung erreicht. Während im Jahr 2022 noch 24.000 Erhebungsbögen sowie 23.000 Verdienstbescheinigungen bestellt und zusammen mit den Anschreiben versendet werden mussten, ermöglicht die neue digitale Lösung eine effiziente und ressourcenschonende Bearbeitung. Die digitale Übermittlung spart nicht nur Papier, sondern auch Kosten und verringert den Verwaltungsaufwand, der bisher mit der Versandlogistik und dem Beilegen der Formulare verbunden war.
Für Bürgerinnen und Bürger, die bevorzugt in Papierform arbeiten, gibt es weiterhin die Möglichkeit, die Formulare auf der Website des Amtes für Wohnungswesen herunterzuladen und auszufüllen. Auch die ausgedruckten Formulare können wie gewohnt im Eingangsbereich des Amtes während der Öffnungszeiten abgeholt oder per E-Mail sowie telefonisch angefordert werden.
Mit dieser Neuerung stärkt das Amt für Wohnungswesen nicht nur die digitale Verwaltung, sondern leistet auch einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz und zur Optimierung öffentlicher Verwaltungsprozesse.
Zum Hintergrund der Fehlbelegungsabgabe
Wer in einer Wohnung lebt, die vom Staat unterstützt wird – einer sogenannten geförderten Wohnung oder Sozialwohnung –, das eigene Einkommen sich aber verbessert hat, dann wird die geförderte Wohnung eigentlich nicht mehr benötigt. Die Mieterin oder der Mieter muss trotzdem nicht ausziehen. Stattdessen bezahlen sie eine Gebühr: die Fehlbelegungsabgabe. Die Stadt Frankfurt verwendet das Geld, das sie durch diese Gebühr erhält, um neue Sozialwohnungen zu kaufen und sozialen Wohnungsbau zu fördern.
Das Amt für Wohnungswesen schreibt Mieterinnen und Mieter von Sozialwohnungen regelmäßig an. Sie müssen dann einen Fragebogen (digital oder in Papierform) ausfüllen und Nachweise einreichen oder hochladen. Die Fehlbelegungsabgabe wird individuell berechnet. Wichtig ist, rechtzeitig und vollständig zu antworten und alle geforderten Unterlagen dem Amt für Wohnungswesen zuzusenden. Denn: Wer nicht antwortet, muss den Höchstsatz zahlen.
Weitere Informationen gibt es unter wohnungsamt.frankfurt.de/Fehlbelegungsabgabe,
unter Telefon 069/212-74000 sowie per E-Mail
an fehlbelegung@stadt-frankfurt.de
Kontakt für die Medien Sebastian Tokarz, Pressesprecher und Referent für Öffentlichkeitsarbeit, Dezernat III – Planen und Wohnen, Telefon 069/212-71055, E-Mail
presse.dezernat03@stadt-frankfurt.de
Mit dieser Maßnahme wird ein bedeutender Fortschritt in der digitalen Sachbearbeitung erreicht. Während im Jahr 2022 noch 24.000 Erhebungsbögen sowie 23.000 Verdienstbescheinigungen bestellt und zusammen mit den Anschreiben versendet werden mussten, ermöglicht die neue digitale Lösung eine effiziente und ressourcenschonende Bearbeitung. Die digitale Übermittlung spart nicht nur Papier, sondern auch Kosten und verringert den Verwaltungsaufwand, der bisher mit der Versandlogistik und dem Beilegen der Formulare verbunden war.
Für Bürgerinnen und Bürger, die bevorzugt in Papierform arbeiten, gibt es weiterhin die Möglichkeit, die Formulare auf der Website des Amtes für Wohnungswesen herunterzuladen und auszufüllen. Auch die ausgedruckten Formulare können wie gewohnt im Eingangsbereich des Amtes während der Öffnungszeiten abgeholt oder per E-Mail sowie telefonisch angefordert werden.
Mit dieser Neuerung stärkt das Amt für Wohnungswesen nicht nur die digitale Verwaltung, sondern leistet auch einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz und zur Optimierung öffentlicher Verwaltungsprozesse.
Zum Hintergrund der Fehlbelegungsabgabe
Wer in einer Wohnung lebt, die vom Staat unterstützt wird – einer sogenannten geförderten Wohnung oder Sozialwohnung –, das eigene Einkommen sich aber verbessert hat, dann wird die geförderte Wohnung eigentlich nicht mehr benötigt. Die Mieterin oder der Mieter muss trotzdem nicht ausziehen. Stattdessen bezahlen sie eine Gebühr: die Fehlbelegungsabgabe. Die Stadt Frankfurt verwendet das Geld, das sie durch diese Gebühr erhält, um neue Sozialwohnungen zu kaufen und sozialen Wohnungsbau zu fördern.
Das Amt für Wohnungswesen schreibt Mieterinnen und Mieter von Sozialwohnungen regelmäßig an. Sie müssen dann einen Fragebogen (digital oder in Papierform) ausfüllen und Nachweise einreichen oder hochladen. Die Fehlbelegungsabgabe wird individuell berechnet. Wichtig ist, rechtzeitig und vollständig zu antworten und alle geforderten Unterlagen dem Amt für Wohnungswesen zuzusenden. Denn: Wer nicht antwortet, muss den Höchstsatz zahlen.
Weitere Informationen gibt es unter wohnungsamt.frankfurt.de/Fehlbelegungsabgabe
Kontakt für die Medien Sebastian Tokarz, Pressesprecher und Referent für Öffentlichkeitsarbeit, Dezernat III – Planen und Wohnen, Telefon 069/212-71055