Zu schade zum Entsorgen: Das Herbstlaub
ffm. Alle Jahre wieder kommt mit dem herbstlichen Laubfall die Frage
auf, wie man mit den vielen bunten Blättern in öffentlichen
Grünflächen umgeht. Das Grünflächenamt beseitigt das Laub in
Parkanlagen im festgelegten Turnus von den Wegen und befestigten
Verkehrsflächen, Spielplätzen und Sportanlagen.
Seit einiger Zeit wird das Laub über den Winter zum überwiegenden Teil auf den Rasen- und Wiesenflächen belassen und erst im Februar beseitigt, wenn es zur Erhaltung der Vegetation erforderlich ist. So werden Bodenorganismen und Kleintiere geschont. Doch auch hier gibt es Ausnahmen, zum Beispiel in Bereichen mit wertvollen Sonderpflanzungen aus Frühlingsblühern. Hier kann es vorkommen, dass zur Schonung der Vegetation weiterhin frühzeitig geräumt werden muss.
In dazu geeigneten geschlossenen Gehölzbeständen ist das Belassen des Laubes schon seit vielen Jahren gängige Praxis, um bodenlebenden Tieren wie Regenwürmern, Springschwänzen, Marienkäfern und Tausendfüßlern den notwendigen Rückzugsraum zu gewähren. Das Laub erfüllt wichtige ökologische Funktionen für diese Bodenorganismen und führt dem Boden durch Verrottungsprozesse Nährstoffe in Form von Humus wieder zurück. Außerdem schützt eine den örtlichen Gegebenheiten angepasste Laubdecke den Wurzelraum der Gehölzbereiche vor Trockenheit, Frosteinwirkung und Trittbelastung.
Auch größeren Lebewesen wie Amphibien und Kleinsäugern, wie beispielsweise Igeln und Spitzmäusen, dient liegengelassenes Laub als Überwinterungshilfe und Nahrungshabitat. Vögel finden dort in der kalten Jahreszeit kleine Insekten in all ihren Entwicklungsstadien und Schmetterlingsraupen als wichtige Proteinquelle.
Bei der Beseitigung des Laubs setzt das Grünflächenamt vor allem aus Gründen der Effizienz, Kapazität und Ergonomie auch Akkulaubbläser ein.
Seit einiger Zeit wird das Laub über den Winter zum überwiegenden Teil auf den Rasen- und Wiesenflächen belassen und erst im Februar beseitigt, wenn es zur Erhaltung der Vegetation erforderlich ist. So werden Bodenorganismen und Kleintiere geschont. Doch auch hier gibt es Ausnahmen, zum Beispiel in Bereichen mit wertvollen Sonderpflanzungen aus Frühlingsblühern. Hier kann es vorkommen, dass zur Schonung der Vegetation weiterhin frühzeitig geräumt werden muss.
In dazu geeigneten geschlossenen Gehölzbeständen ist das Belassen des Laubes schon seit vielen Jahren gängige Praxis, um bodenlebenden Tieren wie Regenwürmern, Springschwänzen, Marienkäfern und Tausendfüßlern den notwendigen Rückzugsraum zu gewähren. Das Laub erfüllt wichtige ökologische Funktionen für diese Bodenorganismen und führt dem Boden durch Verrottungsprozesse Nährstoffe in Form von Humus wieder zurück. Außerdem schützt eine den örtlichen Gegebenheiten angepasste Laubdecke den Wurzelraum der Gehölzbereiche vor Trockenheit, Frosteinwirkung und Trittbelastung.
Auch größeren Lebewesen wie Amphibien und Kleinsäugern, wie beispielsweise Igeln und Spitzmäusen, dient liegengelassenes Laub als Überwinterungshilfe und Nahrungshabitat. Vögel finden dort in der kalten Jahreszeit kleine Insekten in all ihren Entwicklungsstadien und Schmetterlingsraupen als wichtige Proteinquelle.
Bei der Beseitigung des Laubs setzt das Grünflächenamt vor allem aus Gründen der Effizienz, Kapazität und Ergonomie auch Akkulaubbläser ein.