Ausstellungsvergütung für Bildende Künstlerinnen und Künstler erfolgreich umgesetzt und nun verstetigt
ffm. Freischaffende Bildende Künstlerinnen und Künstler arbeiten
häufig unter finanziell prekären Bedingungen. Bei der Umsetzung von
Ausstellungen geht ein Großteil der Finanzierung in die Infrastruktur
und Nebenkosten der Ausstellung, wie Transport, Aufbau oder
Versicherungen, bei den Künstlerinnen und Künstlern selber kommt über
eine Aufwandsentschädigung hinaus selten etwas an.
Frankfurter Pilotprojekt 2024 eingeführt
Um diese prekäre Situation zu entschärfen, hat die Stadt Frankfurt 2024 ein Pilotprojekt zur Ausstellungsvergütung in der Bildenden Kunst gestartet. Auf Basis eines Etatantrags wurden im Haushalt 2024/2025 Mittel in Höhe von jeweils 60.000 Euro bewilligt, die von institutionell sowie verstetigt geförderten Kunst- und Kulturinstitutionen zur Vergütung von bildenden Künstlerinnen und Künstlern beantragt werden können. Nach dem Vorbild der Stadt Stuttgart, die bereits ein Jahr zuvor ein ähnliches Modell eingeführt hatte. Das vom Frankfurter Kulturamt entwickelte „Pilotprojekt Ausstellungsvergütung – Bildende Künstler*innen“ ist so konzipiert, dass es die Honorierung der Frankfurter Künstlerinnen und Künstler und ihre soziale Lage verbessern soll.
Erfolg des Projekts führt jetzt zur Verstetigung
Der im Februar 2026 vorgelegte Bericht zeigt den deutlichen Erfolg des Programms: Mit einer reinen Honorarsumme von 117.650 Euro unterstützte die Ausstellungsvergütung im Zeitraum der vergangenen zwei Jahre 192 Kunstschaffende, die in insgesamt 54 Ausstellungen von 21 Ausstellungsplattformen vertreten waren.
Ina Hartwig, Dezernentin für Kultur und Wissenschaft, sagt: „Bildende Künstlerinnen und Künstler müssen für ihr Schaffen und ihr Arbeiten in Frankfurt honoriert werden, denn längst nicht alle Kunstschaffenden können vom Verkauf ihrer Kunstwerke leben. Der Erfolg des Pilotprojekts zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind und eine Weiterführung unter optimierten Rahmenbedingungen ausdrücklich zu empfehlen ist. Ich freue mich daher sehr, dass es uns gelungen ist, die Mittel für die Fortführung des Programms im Haushalt verstetigen zu können.“
Mit der Verstetigung der Ausstellungsvergütung in Höhe von 60.000 Euro im Haushaltsplan 2026 setzt die Stadtverordnetenversammlung ein wichtiges Zeichen für die Würdigung künstlerischer Arbeit. Mit angepassten Förderbedingungen, die aus der ausführlichen Evaluation der Pilotphase hervorgehen, wird das Förderprogramm in Kürze erneut ausgeschrieben.
Kontakt für die Medien Hanna Immich, Pressesprecherin, Dezernat für Kultur und Wissenschaft, Telefon 069/212-49232, Mobil
0171/1769719 , E-Mail
hanna.immich@stadt-frankfurt.de
Frankfurter Pilotprojekt 2024 eingeführt
Um diese prekäre Situation zu entschärfen, hat die Stadt Frankfurt 2024 ein Pilotprojekt zur Ausstellungsvergütung in der Bildenden Kunst gestartet. Auf Basis eines Etatantrags wurden im Haushalt 2024/2025 Mittel in Höhe von jeweils 60.000 Euro bewilligt, die von institutionell sowie verstetigt geförderten Kunst- und Kulturinstitutionen zur Vergütung von bildenden Künstlerinnen und Künstlern beantragt werden können. Nach dem Vorbild der Stadt Stuttgart, die bereits ein Jahr zuvor ein ähnliches Modell eingeführt hatte. Das vom Frankfurter Kulturamt entwickelte „Pilotprojekt Ausstellungsvergütung – Bildende Künstler*innen“ ist so konzipiert, dass es die Honorierung der Frankfurter Künstlerinnen und Künstler und ihre soziale Lage verbessern soll.
Erfolg des Projekts führt jetzt zur Verstetigung
Der im Februar 2026 vorgelegte Bericht zeigt den deutlichen Erfolg des Programms: Mit einer reinen Honorarsumme von 117.650 Euro unterstützte die Ausstellungsvergütung im Zeitraum der vergangenen zwei Jahre 192 Kunstschaffende, die in insgesamt 54 Ausstellungen von 21 Ausstellungsplattformen vertreten waren.
Ina Hartwig, Dezernentin für Kultur und Wissenschaft, sagt: „Bildende Künstlerinnen und Künstler müssen für ihr Schaffen und ihr Arbeiten in Frankfurt honoriert werden, denn längst nicht alle Kunstschaffenden können vom Verkauf ihrer Kunstwerke leben. Der Erfolg des Pilotprojekts zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind und eine Weiterführung unter optimierten Rahmenbedingungen ausdrücklich zu empfehlen ist. Ich freue mich daher sehr, dass es uns gelungen ist, die Mittel für die Fortführung des Programms im Haushalt verstetigen zu können.“
Mit der Verstetigung der Ausstellungsvergütung in Höhe von 60.000 Euro im Haushaltsplan 2026 setzt die Stadtverordnetenversammlung ein wichtiges Zeichen für die Würdigung künstlerischer Arbeit. Mit angepassten Förderbedingungen, die aus der ausführlichen Evaluation der Pilotphase hervorgehen, wird das Förderprogramm in Kürze erneut ausgeschrieben.
Kontakt für die Medien Hanna Immich, Pressesprecherin, Dezernat für Kultur und Wissenschaft, Telefon 069/212-49232