Bebauungsplan M 35 – Carree Innenstadt
Blick auf Teile der Darmstädter Innenstadt. Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat die frühzeitige Beteiligung am Vorentwurf zum Bebauungsplan M 35 – Carree Innenstadt – beschlossen.Im Rahmen dieser Beteiligung im Bebauungsplanverfahren besteht für die Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie für die Nachbargemeinden einen Monat lang die Möglichkeit, sich zur bisherigen Planung zu äußern. Eine gesonderte Bekanntmachung der genauen Termine erfolgt kurzfristig in der lokalen Presse. Die Planungsunterlagen können ab dann im Internet unter https://www.darmstadt.de/bauleitplan eingesehen werden.Auf dieser Webseite wird auch erläutert, wie die Äußerungen zur Planung abgegeben werden sollen. Zudem besteht die Möglichkeit zur persönlichen Einsichtnahme im Stadtplanungsamt (Mina-Rees-Straße 12, 64295 Darmstadt, 2. Obergeschoss) zu den üblichen Geschäftszeiten. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.Das rund zwei Hektar große Plangebiet liegt innerhalb der Fußgängerzone der Darmstädter Innenstadt zwischen Rhein-, Ernst-Ludwig-, Schuchard- und Luisenstraße. Das Gebiet ist durch eine stark verdichtete, urbane Baustruktur geprägt. Durch den sich in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplan M 35 – Carree Innenstadt – soll die künftige Entwicklung des Standortes gestärkt und gesteuert werden.Oberbürgermeister Hanno Benz und Planungsdezernent Michael Kolmer betonen dazu: „Die Innenstadt ist das Herz unserer Stadt – als wirtschaftliches und politisches Zentrum, als Ort der Begegnung und des Austauschs. Sie ist ein zentraler Identifikationsfaktor für alle Bürgerinnen und Bürger. Um sie zu schützen und zu stärken, müssen wir die richtigen Rahmenbedingungen schaffen. Der Bebauungsplan M 35 ist ein wichtiger Baustein, um potenziellen Fehlentwicklungen entgegenzutreten und aktiv zu gestalten.“Kerngebiete dienen vorrangig der Unterbringung von Handelsbetrieben, zentralen Einrichtungen der Wirtschaft sowie der Verwaltung und Kultur. Eine Wohnnutzung bildet nicht den Schwerpunkt einer kerngebietstypischen Nutzung, kann nach den Vorgaben des Bebauungsplanes jedoch ausnahmsweise zulässig sein. Da Wohnnutzungen eine sensible Nutzung darstellen, ist die Steuerung der Nutzungsmischung unabdingbar, um vor allem möglichen Konflikten bezüglich der Lärmproblematik zu begegnen. So darf die angestrebte Nutzungsmischung nicht dazu führen, dass der Innenstadtcharakter aufgegeben wird und Innenstadtnutzungen, wie Einzelhandel und Gastronomie aber auch kulturelle Veranstaltungen auf öffentlichen Plätzen verdrängt werden.„Mit dem Bebauungsplan M 35 wollen wir einen gebietsverträglichen Nutzungsmix ermöglichen, der auf den Strukturwandel der Innenstadt eingeht. Kerngebietstypische Nutzungen wie Einzelhandel, Gastronomie und kulturelle Veranstaltungen sollen gestärkt werden, während in Teilbereichen auch eine Wohnnutzung möglich sein wird. Gleichzeitig werden wir Festsetzungen zu Begrünungsmaßnahmen treffen, um das Stadtklima in diesem hochverdichteten Bereich zu verbessern und gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu gewährleisten“, so Benz und Kolmer abschließend.