Über 26.000 Euro zu viel gezahlte Miete wurde an Studierenden-WG zurückerstattet

Veröffentlicht: Neuigkeiten Ort: Frankfurt

Frankfurt am Main schließt erneut Verfahren wegen Mietpreisüberhöhung erfolgreich ab

ffm. Das Amt für Wohnungswesen der Stadt Frankfurt am Main hat erneut ein Verfahren wegen des Verdachts der Mietpreisüberhöhung nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz erfolgreich abgeschlossen. Mieterinnen und Mieter einer Studierenden-Wohngemeinschaft im Nordend wurden dabei von ihrer Vermieterin, einer ausländischen Immobiliengesellschaft, 26.689,80 Euro zurückerstattet. Dies führt zu einer erheblichen finanziellen Entlastung der Mieterinnen und Mieter.

Das Amt für Wohnungswesen schützt den lokalen Wohnungsmarkt und verfolgt Verstöße gegen das Wirtschaftsstrafrecht konsequent. Nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz prüft das Amt, ob Vermieterinnen und Vermieter ein geringes Angebot an vergleichbarem Wohnraum ausnutzen, um eine unangemessen hohe Miete zu verlangen. Ein solcher Verstoß liegt in der Regel vor, wenn die vereinbarte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 20 Prozent übersteigt.

Gegenstand des genannten Verfahrens war eine rund 95 Quadratmeter große Wohnung im Nordend, die von einer studentischen Wohngemeinschaft genutzt wurde. Im Rahmen der behördlichen Ermittlungen wurde festgestellt, dass die Vermieterin im Zeitraum von Oktober 2021 bis Ende Juli 2025 eine Miete forderte, welche die ortsübliche Vergleichsmiete in der Spitze um bis zu 103 Prozent überstieg. Dieses deutliche Missverhältnis im ohnehin stark angespannten Wohnungssegment für Studierende stellt eine klare Mietpreisüberhöhung dar.

„Auf kommunaler Ebene sind die Wohnungsämter wichtige Ansprechpartner gegen überteuerte Mieten“, sagt Katharina Wagner, Leiterin des Amts für Wohnungswesen. „Unser Online-Mietspiegel-Rechner bietet die besten Anhaltspunkte zur Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete einer Wohnung. Es lohnt sich für die Bürger:innen Frankfurts, ihren Verdacht auf Mietpreisüberhöhung bei uns zu melden. Wir erreichen viele einvernehmliche Lösungen mit den Vermieter:innen. Ich kann nur allen Mieter:innen Frankfurts raten, sich zu trauen, Mietpreisüberhöhungen anzuzeigen.“

Der Online-Mietspiegel-Rechner findet sich unter frankfurt.de/mietspiegel-rechner 

Kontakt für die Medien Clemens Schubert, Koordinator für Kommunikation, Amt für Wohnungswesen, Telefon 069/212-77008 , E-Mail presse.amt64@stadt-frankfurt.de