Budgets überzogen: Erhebliche Entnahme aus Rücklagen nötig

Veröffentlicht: Neuigkeiten Ort: Frankfurt

Städtisches Haushaltsjahr schließt mit Defizit von fast 400 Millionen Euro ab

ffm. Zuletzt war der Jahresabschluss der Stadt Frankfurt am Main vier Mal hintereinander besser als geplant ausgefallen. Jahr für Jahr wies er einen Überschuss auf. Doch jetzt ist ein erheblicher Fehlbetrag aufgelaufen: Das Defizit von -382,97 Millionen Euro, davon -396,19 Millionen Euro im ordentlichen Ergebnis, stellt das schlechteste Ergebnis seit Einführung der Doppik im Jahr 2007 dar.

„Das Jahresergebnis schließt um rund 229 Millionen Euro, das ordentliche Ergebnis im Haushaltsjahr 2025 sogar um rund 242 Millionen Euro schlechter ab als geplant“, berichtete Stadtkämmerer Bastian Bergerhoff am Dienstag, 5. Mai, bei der Vorstellung der Eckdaten vor Vertreterinnen und Vertretern der Presse. „Damit müssen wir erstmals seit 2020 Mittel aus der Rücklage entnehmen.“ Der Stand der Rücklage betrug somit zum 31. Dezember 2025 703,53 Millionen Euro gegenüber 1,01 Milliarden Euro zu Jahresbeginn. Die Netto-Liquidität lag bei 312,98 Millionen Euro und damit um 149,52 Millionen Euro niedriger als im Vorjahr und sank damit zwei Jahre in Folge.

„Wir haben ein hohes Defizit, obwohl wir auf der Einnahmeseite beinahe den Gewerbesteuerrekord von 2024 einstellen konnten: Mit rund 3,13 Milliarden Euro lagen die Gewerbesteuererträge um 128,13 Millionen Euro über dem Planwert und nur knapp unter dem Spitzenwert von rund 3,17 Milliarden Euro“, bilanzierte Bergerhoff. Sowohl die ordentlichen Erträge als auch die Gesamterträge lagen gerundet bei 5,67 Milliarden Euro und damit über dem Soll von geplanten 5,43 Milliarden Euro beziehungsweise 5,47 Milliarden Euro. Doch die ordentlichen Aufwendungen summierten sich auf 6,00 Milliarden Euro bei geplanten 5,53 Milliarden Euro und die Gesamtaufwendungen auf 6,07 Milliarden Euro bei geplanten 5,63 Milliarden Euro.

Die Gründe für den hohen Fehlbetrag: „In erster Linie Budgetüberschreitungen in manchen Dezernaten, die sich im Ergebnishaushalt 2025 stadtweit auf 304,51 Millionen Euro summierten“, sagte Bergerhoff. „Die Überschreitungen erfolgten überwiegend ohne vorherige Gremienzustimmung und damit unter Missachtung der haushaltsrechtlichen Vorgaben und der Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften. Eine Deckung dieser Überschreitungen haben die budgetverantwortlichen Dezernate nur in Einzelfällen angeboten.“ Die Deckung muss nun im Rahmen des Jahresabschlusses sichergestellt werden: Sie erfolgt mit 79,91 Millionen Euro innerhalb der jeweiligen Dezernatsbudgets und mit 224,60 Millionen Euro über die Fachbereichsgrenzen hinweg. Da für diese Mehraufwendungen keine vorherige Zustimmung des Magistrates beziehungsweise der Stadtverordnetenversammlung vorlag, müssen die jeweiligen Dezernate die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zur Sache im Nachgang mit gesonderten, begründeten Vorlagen innerhalb von drei Monaten herbeiführen.

Budgetüberschreitungen sind zunächst innerhalb der Dezernatsbudgets zu decken. Sofern dies nicht möglich ist, müssen auch andere Dezernatsbudgets zur Deckung herangezogen werden.

Mehrkosten, die nicht innerhalb der jeweiligen Fachbereiche gedeckt werden können, sind insbesondere in den Dezernaten Bildung, Immobilien und Neues Bauen (185,93 Millionen Euro), Kultur und Wissenschaft (19,86 Millionen Euro), Ordnung, Sicherheit und Brandschutz (11,17 Millionen Euro), Hauptverwaltung und Sport (1,35 Millionen Euro) sowie Klima, Umwelt und Frauen (435.000 Euro) und im Bereich Zentrale Finanzen (5,86 Millionen Euro) angefallen. Unter diesen Umständen ist die Bildung von konsumtiven Budgetüberträgen in den Fachbereichen anders als in den vergangenen Jahren nicht möglich. „Dies ist umso schmerzlicher, als es das von den Stadtverordneten beschlossene Budgetierungsmodell genauso in Frage stellt, wie auch den Anspruch, bereits durch Verträge oder anderweitige Verpflichtungen gebundene Mittel im neuen Haushaltsjahr zur Verfügung zu stellen“, sagte Bergerhoff.

Auch die Investitionstätigkeit fiel im Jahr 2025 trotz der bereits mit Jahresbeginn 2025 vorliegenden Haushaltsgenehmigung gegenüber dem Vorjahr etwas geringer aus. Die Zahlungen resultieren wie im Vorjahr überwiegend aus den zur Liquiditätssicherung und Kapitalstärkung ausgegebenen Darlehen und Kapitaleinlagen an verbundene Gesellschaften. Ausschlaggebend ist wie 2024 die Kapitaleinlage an die Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH zur Kapitalerhöhung der Mainova AG über 190,00 Millionen Euro (Vorjahr 170,00 Millionen Euro). Die Auszahlungen für Investitionstätigkeit belaufen sich 2025 auf 660,42 Millionen Euro – bei einem Soll von 1,19 Milliarden Euro. Die insgesamt verfügbaren Investitionsmittel von 2,10 Milliarden Euro wurden zu rund 32 Prozent in Anspruch genommen. Damit verharrten die Investitionstätigkeit und die Inanspruchnahme der verfügbaren Mittel auf einem niedrigen Niveau. Tatsächlich ergibt sich aus Investitionstätigkeit im Haushaltsjahr 2025 ein Zahlungsmittelbedarf von lediglich 570,60 Millionen Euro. Dies entspricht einer Planabweichung von 554,39 Millionen Euro beziehungsweise von 1,46 Milliarden Euro gegenüber dem fortgeschriebenen Plan.

„Es wurden also nur 50,7 Prozent der planerisch veranschlagten Mittel für Investitionstätigkeiten und sogar nur 28,1 Prozent der verfügbaren Mittel in Anspruch genommen. Das bedeutet, dass weniger als ein Drittel der für Investitionen vorgesehenen Gelder ausgegeben wurden. Die Abweichung zum Fortgeschriebenen Plan ist weiterhin auf zu ambitionierte Ansätze und zeitliche Verzögerungen beim Baubeginn und in der Bauausführung zurückzuführen. Das ist sehr unerfreulich, da das Geld nicht in unsere städtische Infrastruktur fließt“, sagte Bergerhoff.

Insgesamt ist die Höhe der Investitionskredite zum Jahresende 2025 um 308,98 Millionen Euro auf 3,02 Milliarden Euro angewachsen – planerisch war zuletzt mit einem Schuldenstand von 3,57 Milliarden Euro gerechnet worden. Im Investitionsprogramm ist die Bildung von Budgetüberträgen möglich, hier stehen Ausgabeermächtigungen im Gesamtvolumen von 1,10 Milliarden Euro zur Übertragung an. Zur Sicherstellung der Finanzierung müssen diese jedoch aufgrund des gesetzlich vorgeschriebenen Entfalls von Kreditermächtigungen aus vergangenen Jahren in der unterjährigen Bewirtschaftung auf 1,03 Milliarden Euro begrenzt werden.

„Während manche Dezernate im konsumtiven Bereich unter Missachtung der haushaltsrechtlichen Vorgaben deutliche Budgetüberschreitungen zu verantworten haben, bekommen wir die für wichtige Investitionen bereitgestellten Gelder nicht auf die Baustellen“, fasste der Stadtkämmerer die wesentlichen Aussagen des Jahresabschlusses 2025 zusammen. „Damit wird es merklich schwieriger, realitätsfeste, ehrliche und vor allem auch genehmigungsfähige, Haushaltspläne aufzustellen. Wir müssen dringend zum soliden Wirtschaften der vergangenen Jahre zurückkehren. Und wir müssen die Planansätze und den Haushaltsvollzug wieder stärker in Einklang bringen. Sonst verspielen wir die Zukunftsfähigkeit unserer Stadt.“