Digitale Infektionsschutzbelehrungen in dreißig Sprachen
Das Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Wiesbaden hat eine neue Software für die digitale Infektionsschutzbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz eingeführt. Es stehen nun dreißig verschiedene Sprachen zur Verfügung, sodass mehr Bürgerinnen und Bürger Wiesbadens die Möglichkeit haben, die gesetzlich vorgeschriebenen Belehrungen digital in ihrer Sprache zu absolvieren.