Digitaler Verwaltungsservice wird erweitert: Online-Prozess für Bescheinigung in Steuersachen startet
ffm. Der neue digitale Verwaltungsservice „Bescheinigung in
Steuersachen“ geht jetzt offiziell online. Damit können Bürgerinnen
und Bürger die Bescheinigung erstmals vollständig elektronisch
beantragen – schnell, sicher und ohne Behördengang.
„Der neue Online‑Prozess ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einer modernen serviceorientierten Verwaltung“, sagt Stadtkämmerer Bastian Bergerhoff. „Er ermöglicht es, Anträge rund um die Uhr zu stellen und den Bearbeitungsstatus jederzeit digital nachzuverfolgen. Für Bürger:innen bringt der neue digitale Prozess zur Bescheinigung in Steuersachen spürbare Entlastung. Anträge können nun vollständig online gestellt werden, unabhängig von Öffnungszeiten und ohne den Gang zur Behörde. Das verkürzt nicht nur den Aufwand, sondern beschleunigt auch die gesamte Bearbeitung, da alle Informationen direkt und ohne Medienbrüche übermittelt werden.“
Eileen O’Sullivan, Dezernentin für Bürger:innen, Digitales und Internationales, ergänzt: „Mit der Einführung der digitalen Beantragung der Bescheinigung in Steuersachen für kommunale Steuern setzt die Stadt Frankfurt am Main einen weiteren wichtigen Baustein des Onlinezugangsgesetzes erfolgreich um. Gleichzeitig sorgt der digitale Service für mehr Transparenz. Nutzer:innen behalten jederzeit den Überblick über den aktuellen Bearbeitungsstand ihres Antrags. Es freut mich besonders, dass wir mit diesem Angebot einen weiteren Schritt hin zu einer modernen und bürgernahen Verwaltung gehen. Insgesamt entsteht ein komfortabler und effizienter Verwaltungsservice, der den Alltag der Bürger:innen deutlich erleichtert.“
Eine Bescheinigung in Steuersachen – früher: steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung – wird beispielsweise benötigt, wenn Behörden, Auftraggeberinnen und Auftraggeber oder Geschäftspartnerinnen und -partner einen offiziellen Nachweis über die steuerliche Zuverlässigkeit, pünktliche Zahlungen und die ordnungsgemäße Abgabe von Steuererklärungen verlangen.
Die Projektumsetzung des neuen Online-Services hat in Zusammenarbeit des Kassen- und Steueramtes mit dem Amt für Informations- und Kommunikationstechnik stattgefunden. Der neue Online-Service kann unter Bescheinigung Steuersachen | frankfurt.de
abgerufen werden.
Bei Fragen, Anregungen und Kritik rund um die neue Online-Funktion im Bereich der Gewerbesteuer können sich Bürgerinnen und Bürger per E-Mail an gewerbesteuer.amt21@stadt-frankfurt.de
an das Kassen- und Steueramt wenden.
Kontakt für die Medien Mark Gellert, Pressesprecher, Dezernat für Finanzen, Beteiligung und Personal, Telefon 069/212-46172, E-Mail
mark.gellert@stadt-frankfurt.de
„Der neue Online‑Prozess ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einer modernen serviceorientierten Verwaltung“, sagt Stadtkämmerer Bastian Bergerhoff. „Er ermöglicht es, Anträge rund um die Uhr zu stellen und den Bearbeitungsstatus jederzeit digital nachzuverfolgen. Für Bürger:innen bringt der neue digitale Prozess zur Bescheinigung in Steuersachen spürbare Entlastung. Anträge können nun vollständig online gestellt werden, unabhängig von Öffnungszeiten und ohne den Gang zur Behörde. Das verkürzt nicht nur den Aufwand, sondern beschleunigt auch die gesamte Bearbeitung, da alle Informationen direkt und ohne Medienbrüche übermittelt werden.“
Eileen O’Sullivan, Dezernentin für Bürger:innen, Digitales und Internationales, ergänzt: „Mit der Einführung der digitalen Beantragung der Bescheinigung in Steuersachen für kommunale Steuern setzt die Stadt Frankfurt am Main einen weiteren wichtigen Baustein des Onlinezugangsgesetzes erfolgreich um. Gleichzeitig sorgt der digitale Service für mehr Transparenz. Nutzer:innen behalten jederzeit den Überblick über den aktuellen Bearbeitungsstand ihres Antrags. Es freut mich besonders, dass wir mit diesem Angebot einen weiteren Schritt hin zu einer modernen und bürgernahen Verwaltung gehen. Insgesamt entsteht ein komfortabler und effizienter Verwaltungsservice, der den Alltag der Bürger:innen deutlich erleichtert.“
Eine Bescheinigung in Steuersachen – früher: steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung – wird beispielsweise benötigt, wenn Behörden, Auftraggeberinnen und Auftraggeber oder Geschäftspartnerinnen und -partner einen offiziellen Nachweis über die steuerliche Zuverlässigkeit, pünktliche Zahlungen und die ordnungsgemäße Abgabe von Steuererklärungen verlangen.
Die Projektumsetzung des neuen Online-Services hat in Zusammenarbeit des Kassen- und Steueramtes mit dem Amt für Informations- und Kommunikationstechnik stattgefunden. Der neue Online-Service kann unter Bescheinigung Steuersachen | frankfurt.de
Bei Fragen, Anregungen und Kritik rund um die neue Online-Funktion im Bereich der Gewerbesteuer können sich Bürgerinnen und Bürger per E-Mail an gewerbesteuer.amt21@stadt-frankfurt.de
Kontakt für die Medien Mark Gellert, Pressesprecher, Dezernat für Finanzen, Beteiligung und Personal, Telefon 069/212-46172