Drei neue Denkmäler in Darmstadt und Fortschreibung des städtischen Denkmalverzeichnisses

Veröffentlicht: Neuigkeiten Ort: Darmstadt

Software AG / Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt – UDB Der Magistrat hat in seiner Sitzung am 27. Mai 2026 der Liste der nacherfassten Denkmäler in Darmstadt zugestimmt. Damit stehen die ehemalige Software AG (Uhlandstraße 12), das Hundertwasserhaus Waldspirale und das ehemalige Posttechnische Zentralamt (PTZ, Hilpertstraße 31) künftig unter Denkmalschutz.Das Hessische Denkmalschutzgesetz (§ 5 Abs. 2 Ziffer 3 und 4) sieht vor, den Denkmalbestand systematisch zu inventarisieren und in das hessische Denkmalverzeichnis einzutragen. Dieses Verzeichnis ist grundsätzlich offen und wird kontinuierlich fortgeschrieben. Dazu werden wichtige bauliche Zeugnisse vergangener, auch jüngerer Kulturepochen durch das Landesamt für Denkmalpflege systematisch erfasst, bewertet und verzeichnet. Derzeit wird im Rahmen der Nacherfassung die abgeschlossene Epoche der Postmoderne in den Blick genommen, das heißt Baulichkeiten und Gestaltungen aus der Zeit von 1975 bis 2000. Bevor neue Denkmäler in dieses Verzeichnis eingetragen werden, muss das Einvernehmen mit der Gemeinde hergestellt werden. Die Unterschutzstellung ist auch im Sinne der Eigentümerinnen und mit diesen besprochen.Planungsdezernent Michael Kolmer zu den drei neuen Denkmälern: „Klassischerweise denkt man bei Denkmalschutz vielleicht vor allem an die ‚Alte Stadt‘, an Fachwerk, Schlösser oder sogar Burgen. Aber gerade in einer Stadt, die im Zweiten Weltkrieg in weiten Teilen ihrer historischen Substanz und damit auch ihrer baulichen Erinnerung beraubt worden ist, spielt neben der Phase der Moderne mit dem unmittelbaren Wiederaufbau auch die Postmoderne eine große Rolle für die Identität und den Stolz auf das bürgerschaftlich, wirtschaftlich und wissenschaftlich Erreichte. Die drei Objekte stehen für diese Zeitschicht und es ist gut, dass sie gemeinsam mit den Eigentümerinnen als ‚typisch Darmstadt‘ bewahrt werden.“Das Gebäude der ehemaligen Software AG wurde in zwei Bauphasen 1982 und 1986-88 nach Plänen des Architekten Klaus Bollmann für die ehemals rund 500 Beschäftigten des 1969 gegründeten Unternehmens gebaut. In der organischen Gestaltung, die sich in den hexagonalen Grundformen zeigt, der Vermeidung rechter Winkel, der Verwendung natürlicher Baumaterialen und der engen Beziehung zur umgebenden Natur der Modau-Auen spiegelt sich die anthroposophische Haltung des Firmengründers Peter Schnell. Dieses Gebäude gilt als herausragender Vertreter der modernen Unternehmensarchitektur der 1980er Jahre.Die Waldspirale, ein Mehrfamilienhaus mit 105 Wohneinheiten im Norden Darmstadts, ist ein Werk des österreichischen Künstlers Friedensreich Hundertwasser (1928-2000), der auch als Architekt und Umweltschützer bekannt wurde. Mit der Darmstädter Waldspirale setzte er konsequent sein Motiv der Spirale um und schuf ein international beachtetes Gesamtkunstwerk, das mit der konsequenten Einbeziehung der Natur und der Vermeidung gerader Linien seine Themen Ökologie und Architekturkritik zum Ausdruck bringt. Die Ausführungsplanung der Waldspirale übernahm Architekt Heinz M. Springmann. 1998 wurde der Grundstein gelegt.Das PTZ wurde 1986 bis 1990 im Westen Darmstadts für etwa 1600 Beschäftigte nach einem Entwurf von Otto Vogel, Horst Dibelius und Wolfgang Last in Zusammenarbeit mit dem Darmstädter Büro Schröder-Planung gebaut. Die Dimension des Gebäudes sowie der künstlerische Anspruch – beispielhaft sei auf das als Kunst-am-Bau rechts am Haupteingang angebrachte Kunstwerk des Künstlers Günther Uecker (1930-2025) sowie im Außenbereich auf die Skulptur „Papyrus“ von Arnaldo Pomodoro (1926-2025, u.a. auch „Grande Disco“ auf dem Georg-Büchner-Platz und „Sfera con Sfera“ Trinity College Dublin/Vatikanische Museen Rom) verwiesen – zeichnen das Gebäude aus, dem als erstes zentrales bundesweites Amt seiner Art auch eine zeitgeschichtliche Bedeutung für die Phase ausgangs des Kalten Kriegs bis zur Wende zukommt.Die drei genannten Gebäude sind aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen künftig gemäß § 2 Abs. 1 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes als Kulturdenkmal geschützt.HintergrundDer Schutz von Kulturdenkmälern ist durch das Hessische Denkmalschutzgesetz geregelt. Die Darmstädter Untere Denkmalschutzbehörde schützt Darmstädter Kulturdenkmäler und damit die baulichen, historischen und kulturellen Zeugnisse der Darmstädter Stadtgeschichte, um sie im Einvernehmen mit dem Hessischen Landesamt für Denkmalpflege dauerhaft zu sichern und für kommende Generationen zu bewahren. Weitere Informationen sind unter www.darmstadt.de/denkmalschutz abrufbar.