Erste E-Scooterkontrollen der Verkehrspolizei mit erweitertem Aufgabengebiet
Klare Regeln für ein geordnetes Miteinander im öffentlichen Raum
ffm. Die städtische Verkehrspolizei des Straßenverkehrsamtes hat am Mittwoch, 11. März, eine Schwerpunktkontrolle zu E-Scootern in der Frankfurter Innenstadt durchgeführt – eine der ersten Kontrollen, seit die Stadt Frankfurt den Kontrollbereich der Verkehrsüberwachung zum März dieses Jahres erweitert hat. Seither ahnden die Verkehrspolizistinnen und -polizisten nicht nur straßenverkehrsrechtliche Verstöße, sondern auch Verstöße gegen die Sondernutzungssatzung, die zum Beispiel zum Tragen kommt, wenn ein Scooter zwar nicht den Straßenverkehr behindert, aber auf einer Brücke, in Fußgängerzonen oder in einem Park irregulär abgestellt wurde.
Im Zentrum der Kontrolle stand die Fußgängerzone Zeil, auf der keine E-Scooter fahren dürfen, sowie das korrekte Abstellen von Leih-E-Scootern auf den hierfür ausgewiesenen Sondernutzungsflächen.
Die aktuelle Kontrolle: Umfang und Verstöße
An der Maßnahme waren insgesamt zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beteiligt. Kontrolliert wurden die Fußgängerzonen von der Konstablerwache über die Zeil und Fressgass' bis zum Opernplatz. Während der Aktion wurden rund 60 Kontrollen beziehungsweise Ansprachen durchgeführt. Insgesamt stellte die Verkehrsüberwachung 24 Ordnungswidrigkeiten fest und 5 Verstöße gegen die Sondernutzungserlaubnis.
Die häufigste Ordnungswidrigkeit war das unerlaubte Befahren der Fußgängerzone, gefolgt von dem verbotswidrigen Abstellen von Leih-E-Scootern außerhalb ausgewiesener Flächen. Zudem wurden insbesondere auf der Zeil und der Fressgass' abgestellte PKW verwarnt. In einem Fall wurde auf der Zeil ein E-Scooterfahrer ohne gültigen Versicherungsschutz festgestellt. Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer wurden auf die Einhaltung des Gebotes – in den Fußgängerzonen maximal Schrittgeschwindigkeit zu fahren – hingewiesen. Behindernd abgestellte E-Scooter wurden dokumentiert und an die Leihanbieter zur Beseitigung des Missstandes gemeldet.
Im Jahr 2025 gab es rund 780 dokumentierte E-Scooter-Verstöße in Frankfurt, die meisten wegen unzulässig abgestellten E-Scootern auf Gehwegen, Radwegen oder Parkplätzen außerhalb der Abstellflächen.
Mobilitätsdezernent Wolfgang Siefert erklärt: „E-Scooter sind ein relativ junges Verkehrsmittel, das aber in der Pendlerhauptstadt Frankfurt – besonders auf der letzten Meile zum Arbeitsplatz – inzwischen einen festen Platz im urbanen Mobilitätsmix hat. Wir haben in den vergangenen Monaten an vielen verschiedenen Stellschrauben gedreht, damit wir den Spagat schaffen, den eine moderne Stadt braucht: zum einen ein gutes Angebot für jene Menschen, die die flexiblen Leih-Scooter gerne nutzen – und zum anderen ein engmaschiges E-Scooter-Management, das Ordnung im öffentlichen Raum und Sicherheit für alle Frankfurterinnen und Frankfurter gewährleistet. Die systematischen E-Scooter-Kontrollen der Verkehrspolizei sind ein wichtiger Hebel, um das Verhalten der Nutzenden positiv zu beeinflussen und die Behinderungen zu reduzieren, die durch falsch abgestellte E-Scooter entstehen.“
Neue Aufgaben für die Verkehrspolizei
Mit der Ausweitung ihrer Aufgaben und Kompetenzen seit 1. März überwacht die städtische Verkehrspolizei nun auch die Einhaltung von verkehrlichen Sondernutzungserlaubnissen, die bisher dem Ordnungsamt oblag. Damit wird die systematische Kontrolle von Leih-E-Scootern neu organisiert, um den Abstimmungsaufwand zu reduzieren, die Abläufe innerhalb der Verwaltung effizienter zu machen – und vor allem, um systematische, regelmäßige und perspektivisch engmaschigere Kontrollen aus einer Hand zu etablieren.
Stadt reduziert Obergrenze für E-Scooter
In Frankfurt sind derzeit 12.000 Leih-E-Scooter zugelassen, maximal 3000 Fahrzeuge dürfen gleichzeitig im Innenstadtbereich abgestellt werden. Im Februar hat das Mobilitätsdezernat bekannt gegeben, dass die Obergrenze für Leihtretroller nun auf 10.000 – und im Innenstadtbereich auf nur 2400 – reduziert wird. Statt sechs werden künftig nur noch drei Anbieter in der Stadt zugelassen.
Darüber hinaus hat die Stadt ein Auswahlverfahren mit klaren qualitativen Kriterien entwickelt, bei dem die Bewerberfirmen Konzepte ab sofort vorlegen müssen, wie sie technische und Sicherheitsstandards, ein geordnetes Abstellen und ein angemessenes, verkehrssicheres Fahrverhalten der Nutzerinnen und Nutzer, aber auch einen guten Service bei Beschwerden sicherstellen.
Digitale Steuerungstools seit 2024
Bereits seit 2024 dürfen Leih-Scooter in einigen Bereichen der Innenstadt ausschließlich auf ausgewiesenen Stellplätzen geparkt werden. Außerhalb dieser Zonen kann das Mietverhältnis über die App des jeweiligen Anbieters nicht beendet werden. Ein GPS-basierter „digitaler Zaun“ („Geofencing“) definiert die zulässigen Abstellbereiche für inzwischen 165 Stellplätze in Frankfurt.
Zudem hatte die städtische Nahverkehrsgesellschaft traffiQ für die Stadt Frankfurt eine sogenannte „Curbsidemanagement“-Software eingeführt, mit der sich Leih-E-Scooter in Frankfurt kontrollieren lassen, sowie eine Falschparker-App, mit der falsch abgestellte E-Scooter gemeldet werden können.
Kontakt für die Medien Wiebke Lang, Referentin Kommunikation, Mobilitätsdezernat, Telefon 069/212-31482, E-Mail
wiebke.lang@stadt-frankfurt.de
Christoph Semmet, stellvertretender Abteilungsleiter, Städtische Verkehrspolizei, Telefon 069/212-43907,
E-Mail christoph.semmet@stadt-frankfurt.de
ffm. Die städtische Verkehrspolizei des Straßenverkehrsamtes hat am Mittwoch, 11. März, eine Schwerpunktkontrolle zu E-Scootern in der Frankfurter Innenstadt durchgeführt – eine der ersten Kontrollen, seit die Stadt Frankfurt den Kontrollbereich der Verkehrsüberwachung zum März dieses Jahres erweitert hat. Seither ahnden die Verkehrspolizistinnen und -polizisten nicht nur straßenverkehrsrechtliche Verstöße, sondern auch Verstöße gegen die Sondernutzungssatzung, die zum Beispiel zum Tragen kommt, wenn ein Scooter zwar nicht den Straßenverkehr behindert, aber auf einer Brücke, in Fußgängerzonen oder in einem Park irregulär abgestellt wurde.
Im Zentrum der Kontrolle stand die Fußgängerzone Zeil, auf der keine E-Scooter fahren dürfen, sowie das korrekte Abstellen von Leih-E-Scootern auf den hierfür ausgewiesenen Sondernutzungsflächen.
Die aktuelle Kontrolle: Umfang und Verstöße
An der Maßnahme waren insgesamt zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beteiligt. Kontrolliert wurden die Fußgängerzonen von der Konstablerwache über die Zeil und Fressgass' bis zum Opernplatz. Während der Aktion wurden rund 60 Kontrollen beziehungsweise Ansprachen durchgeführt. Insgesamt stellte die Verkehrsüberwachung 24 Ordnungswidrigkeiten fest und 5 Verstöße gegen die Sondernutzungserlaubnis.
Die häufigste Ordnungswidrigkeit war das unerlaubte Befahren der Fußgängerzone, gefolgt von dem verbotswidrigen Abstellen von Leih-E-Scootern außerhalb ausgewiesener Flächen. Zudem wurden insbesondere auf der Zeil und der Fressgass' abgestellte PKW verwarnt. In einem Fall wurde auf der Zeil ein E-Scooterfahrer ohne gültigen Versicherungsschutz festgestellt. Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer wurden auf die Einhaltung des Gebotes – in den Fußgängerzonen maximal Schrittgeschwindigkeit zu fahren – hingewiesen. Behindernd abgestellte E-Scooter wurden dokumentiert und an die Leihanbieter zur Beseitigung des Missstandes gemeldet.
Im Jahr 2025 gab es rund 780 dokumentierte E-Scooter-Verstöße in Frankfurt, die meisten wegen unzulässig abgestellten E-Scootern auf Gehwegen, Radwegen oder Parkplätzen außerhalb der Abstellflächen.
Mobilitätsdezernent Wolfgang Siefert erklärt: „E-Scooter sind ein relativ junges Verkehrsmittel, das aber in der Pendlerhauptstadt Frankfurt – besonders auf der letzten Meile zum Arbeitsplatz – inzwischen einen festen Platz im urbanen Mobilitätsmix hat. Wir haben in den vergangenen Monaten an vielen verschiedenen Stellschrauben gedreht, damit wir den Spagat schaffen, den eine moderne Stadt braucht: zum einen ein gutes Angebot für jene Menschen, die die flexiblen Leih-Scooter gerne nutzen – und zum anderen ein engmaschiges E-Scooter-Management, das Ordnung im öffentlichen Raum und Sicherheit für alle Frankfurterinnen und Frankfurter gewährleistet. Die systematischen E-Scooter-Kontrollen der Verkehrspolizei sind ein wichtiger Hebel, um das Verhalten der Nutzenden positiv zu beeinflussen und die Behinderungen zu reduzieren, die durch falsch abgestellte E-Scooter entstehen.“
Neue Aufgaben für die Verkehrspolizei
Mit der Ausweitung ihrer Aufgaben und Kompetenzen seit 1. März überwacht die städtische Verkehrspolizei nun auch die Einhaltung von verkehrlichen Sondernutzungserlaubnissen, die bisher dem Ordnungsamt oblag. Damit wird die systematische Kontrolle von Leih-E-Scootern neu organisiert, um den Abstimmungsaufwand zu reduzieren, die Abläufe innerhalb der Verwaltung effizienter zu machen – und vor allem, um systematische, regelmäßige und perspektivisch engmaschigere Kontrollen aus einer Hand zu etablieren.
Stadt reduziert Obergrenze für E-Scooter
In Frankfurt sind derzeit 12.000 Leih-E-Scooter zugelassen, maximal 3000 Fahrzeuge dürfen gleichzeitig im Innenstadtbereich abgestellt werden. Im Februar hat das Mobilitätsdezernat bekannt gegeben, dass die Obergrenze für Leihtretroller nun auf 10.000 – und im Innenstadtbereich auf nur 2400 – reduziert wird. Statt sechs werden künftig nur noch drei Anbieter in der Stadt zugelassen.
Darüber hinaus hat die Stadt ein Auswahlverfahren mit klaren qualitativen Kriterien entwickelt, bei dem die Bewerberfirmen Konzepte ab sofort vorlegen müssen, wie sie technische und Sicherheitsstandards, ein geordnetes Abstellen und ein angemessenes, verkehrssicheres Fahrverhalten der Nutzerinnen und Nutzer, aber auch einen guten Service bei Beschwerden sicherstellen.
Digitale Steuerungstools seit 2024
Bereits seit 2024 dürfen Leih-Scooter in einigen Bereichen der Innenstadt ausschließlich auf ausgewiesenen Stellplätzen geparkt werden. Außerhalb dieser Zonen kann das Mietverhältnis über die App des jeweiligen Anbieters nicht beendet werden. Ein GPS-basierter „digitaler Zaun“ („Geofencing“) definiert die zulässigen Abstellbereiche für inzwischen 165 Stellplätze in Frankfurt.
Zudem hatte die städtische Nahverkehrsgesellschaft traffiQ für die Stadt Frankfurt eine sogenannte „Curbsidemanagement“-Software eingeführt, mit der sich Leih-E-Scooter in Frankfurt kontrollieren lassen, sowie eine Falschparker-App, mit der falsch abgestellte E-Scooter gemeldet werden können.
Kontakt für die Medien Wiebke Lang, Referentin Kommunikation, Mobilitätsdezernat, Telefon 069/212-31482
Christoph Semmet, stellvertretender Abteilungsleiter, Städtische Verkehrspolizei, Telefon 069/212-43907