Frankfurt einigt sich auf städtischen Haushalt 2026
Stadtkämmerer Bergerhoff erläutert Details der Vereinbarung
ffm. Stadtkämmerer Bastian Bergerhoff hat am Dienstag, 3. März, gegenüber Vertreterinnen und Vertretern der Presse Details und Hintergründe zur aktuellen Vereinbarung über den städtischen Haushaltsplan 2026 vorgestellt. „Den Fraktionsvertreter:innen von Grünen, SPD und Volt und mir ist es nach arbeitsintensiven Gesprächen gemeinsam gelungen, sowohl mit der CDU-Fraktion als auch mit der Fraktion der Linken einen möglichen Weg zum Haushaltsbeschluss zu skizzieren. Wir haben verantwortungsvolle Ergänzungen besprochen, die einen genehmigungsfähigen Haushalt zum Ziel hatten“, sagte Bergerhoff. „Somit habe ich drei Optionen eröffnet: den Entwurf des Magistrats, eine Option mit der CDU-Fraktion und eine Option mit den Linken. Die Fraktionen der Kernkoalition haben sich dann auf ein Vorgehen mit den Linken verständigt. Meine Rolle als Stadtkämmerer war die des unterstützenden Fachmanns. Schließlich ist das Haushaltsrecht das Königsrecht des Parlaments.“
Vereinbart wurde unter anderem eine tarifkonforme Lösung zur besseren Bezahlung von städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern: Angestellte der Tarifgruppen bis TVÖD 9c beziehungsweise S 13 der Kernverwaltung und der Eigenbetrieb sollen eine monatliche Arbeitsmarktzulage in Höhe von 200 Euro bekommen. Für Auszubildende und Studierende wird eine einmalige Abschlussprämie von 400 Euro eingeführt. Die Kosten dafür belaufen sich auf rund 18 Millionen Euro, von denen 16 Millionen Euro über Umschichtungen in den bereits beschlossenen Budgets zu finanzieren sein werden. Die bereits beschlossene Arbeitsmarktzulage für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Erziehungsdienst wird damit um Arbeitsmarktzulagen für weitere Berufsgruppen ergänzt.
„Ich habe immer deutlich gemacht, dass eine Frankfurt-Zulage in der bisher diskutierten Form im geltenden Tarif- und Besoldungsrecht nicht möglich ist. Die Arbeitsmarktzulage bietet einen gangbaren Weg zumindest für einen Teil der städtischen Mitarbeitenden. Mir war dabei immer wichtig, nichts zu versprechen, was nicht umsetzbar ist. Die jetzige Vereinbarung ist ehrlich und vernünftig und hilft mehr als 8000 Beschäftigten. Als gute Arbeitgeberin möchten wir selbstverständlich, dass unsere Mitarbeitenden von ihren Gehältern auch in Frankfurt leben können. Das gilt aber nicht nur für die städtischen Beschäftigten. Deshalb werde ich über die Tarifparteien weiter dafür eintreten, dass unterschiedliche Kostenniveaus in künftigen Tarifverträgen berücksichtigt werden können, das würde allen Menschen helfen, die im Rahmen von Flächentarifverträgen bezahlt werden.“
Über ein Programm zur Schaffung von mehr Sozialwohnungen wird außerdem angestrebt, bis zum Jahr 2030 zusätzliche Belegungsrechte für 10.000 Wohnungen zu erwerben. Das Budget zum Erwerb von Belegungsrechten wird um 2,5 Millionen Euro in 2026 und jeweils 4,5 Millionen Euro ab 2027 erhöht, die Wohnungsbaufördermittel werden um jährlich 40 Millionen Euro erhöht.
Um Familien mit Kindern zu entlasten, wurde die Entgeltfreiheit in Kinderkrippen und Tagespflege bereits für Kinder im Alter von ein bis zwei Jahren in allen Betreuungseinrichtungen vereinbart. Hierfür sollen 9,8 Millionen Euro bereitgestellt werden.
Außerdem soll in Grundschulen und an Kindertagesstätten ein kostenloses gesundes Frühstück angeboten werden, dessen Bedeutung Bildungs- und Sozialpolitikerinnen und -politiker sowie Expertinnen und Experten immer wieder hervorgehoben haben. Hierfür werden Mittel in Höhe von gut 6,6 Millionen Euro berücksichtigt.
„Mein Maßstab war immer, dass der Haushaltsentwurf genehmigungsfähig sein muss“, machte Bergerhoff klar. „Die Kosten für die Umsetzung der erwähnten Beschlüsse summieren sich auf rund 20 Millionen Euro im Ergebnishaushalt für das Jahr 2026 und jeweils etwas höhere Beträge in den Jahren 2027 bis 2029. Hinzu kommen die Etatanträge, die mit weiteren rund 15 Millionen Euro für 2026 zu Buche schlagen werden. Diese Volumina sind vertretbar, gerade vor dem Hintergrund der schwierigen Situation.“
Im Haushaltentwurf des Magistrats waren bereits Erträge von 5,88 Milliarden Euro und Aufwendungen von 5,94 Milliarden Euro vorgesehen. Das geplante Defizit des ordentlichen Ergebnisses lag bei 58,94 Millionen Euro. Einen großen Raum nehmen im Haushalt 2026 die Investitionen in den Ausbau der städtischen Infrastruktur ein. Für die Finanzierung des Investitionsprogramms waren für 2026 Auszahlungen von rund 1,35 Milliarden Euro vorgesehen, für alle vier Planjahre kumuliert sogar rund 4,49 Milliarden Euro.
Der städtische Etat soll in der Plenarsitzung der Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag, 5. März, beschlossen werden. Rechtskraft erhält er erst nach der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde, dem Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz.
„Nur mit einem genehmigten Haushalt hat die Stadt Sicherheit und der Magistrat einen klaren Handlungsrahmen. Auch Budgets für neue Vorhaben oder Investitionsprojekte können erst mit einem genehmigten Haushalt freigegeben werden“, erinnerte Bergerhoff. „Mit dem Haushalt 2026 bekommen wir jetzt einen Handlungsrahmen für den Magistrat, der auch den Partner:innen der Stadt und damit vor allem auch den Bürger:innen Sicherheit gibt. Der Magistrat ist dann in der Verantwortung, die Maßnahmen auch umzusetzen – zum Wohl der Stadt.“
Kontakt für die Medien
Mark Gellert, Pressesprecher, Dezernat für Finanzen, Beteiligungen und Personal, Telefon 069/212-46172, E-Mail
mark.gellert@stadt-frankfurt.de
ffm. Stadtkämmerer Bastian Bergerhoff hat am Dienstag, 3. März, gegenüber Vertreterinnen und Vertretern der Presse Details und Hintergründe zur aktuellen Vereinbarung über den städtischen Haushaltsplan 2026 vorgestellt. „Den Fraktionsvertreter:innen von Grünen, SPD und Volt und mir ist es nach arbeitsintensiven Gesprächen gemeinsam gelungen, sowohl mit der CDU-Fraktion als auch mit der Fraktion der Linken einen möglichen Weg zum Haushaltsbeschluss zu skizzieren. Wir haben verantwortungsvolle Ergänzungen besprochen, die einen genehmigungsfähigen Haushalt zum Ziel hatten“, sagte Bergerhoff. „Somit habe ich drei Optionen eröffnet: den Entwurf des Magistrats, eine Option mit der CDU-Fraktion und eine Option mit den Linken. Die Fraktionen der Kernkoalition haben sich dann auf ein Vorgehen mit den Linken verständigt. Meine Rolle als Stadtkämmerer war die des unterstützenden Fachmanns. Schließlich ist das Haushaltsrecht das Königsrecht des Parlaments.“
Vereinbart wurde unter anderem eine tarifkonforme Lösung zur besseren Bezahlung von städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern: Angestellte der Tarifgruppen bis TVÖD 9c beziehungsweise S 13 der Kernverwaltung und der Eigenbetrieb sollen eine monatliche Arbeitsmarktzulage in Höhe von 200 Euro bekommen. Für Auszubildende und Studierende wird eine einmalige Abschlussprämie von 400 Euro eingeführt. Die Kosten dafür belaufen sich auf rund 18 Millionen Euro, von denen 16 Millionen Euro über Umschichtungen in den bereits beschlossenen Budgets zu finanzieren sein werden. Die bereits beschlossene Arbeitsmarktzulage für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Erziehungsdienst wird damit um Arbeitsmarktzulagen für weitere Berufsgruppen ergänzt.
„Ich habe immer deutlich gemacht, dass eine Frankfurt-Zulage in der bisher diskutierten Form im geltenden Tarif- und Besoldungsrecht nicht möglich ist. Die Arbeitsmarktzulage bietet einen gangbaren Weg zumindest für einen Teil der städtischen Mitarbeitenden. Mir war dabei immer wichtig, nichts zu versprechen, was nicht umsetzbar ist. Die jetzige Vereinbarung ist ehrlich und vernünftig und hilft mehr als 8000 Beschäftigten. Als gute Arbeitgeberin möchten wir selbstverständlich, dass unsere Mitarbeitenden von ihren Gehältern auch in Frankfurt leben können. Das gilt aber nicht nur für die städtischen Beschäftigten. Deshalb werde ich über die Tarifparteien weiter dafür eintreten, dass unterschiedliche Kostenniveaus in künftigen Tarifverträgen berücksichtigt werden können, das würde allen Menschen helfen, die im Rahmen von Flächentarifverträgen bezahlt werden.“
Über ein Programm zur Schaffung von mehr Sozialwohnungen wird außerdem angestrebt, bis zum Jahr 2030 zusätzliche Belegungsrechte für 10.000 Wohnungen zu erwerben. Das Budget zum Erwerb von Belegungsrechten wird um 2,5 Millionen Euro in 2026 und jeweils 4,5 Millionen Euro ab 2027 erhöht, die Wohnungsbaufördermittel werden um jährlich 40 Millionen Euro erhöht.
Um Familien mit Kindern zu entlasten, wurde die Entgeltfreiheit in Kinderkrippen und Tagespflege bereits für Kinder im Alter von ein bis zwei Jahren in allen Betreuungseinrichtungen vereinbart. Hierfür sollen 9,8 Millionen Euro bereitgestellt werden.
Außerdem soll in Grundschulen und an Kindertagesstätten ein kostenloses gesundes Frühstück angeboten werden, dessen Bedeutung Bildungs- und Sozialpolitikerinnen und -politiker sowie Expertinnen und Experten immer wieder hervorgehoben haben. Hierfür werden Mittel in Höhe von gut 6,6 Millionen Euro berücksichtigt.
„Mein Maßstab war immer, dass der Haushaltsentwurf genehmigungsfähig sein muss“, machte Bergerhoff klar. „Die Kosten für die Umsetzung der erwähnten Beschlüsse summieren sich auf rund 20 Millionen Euro im Ergebnishaushalt für das Jahr 2026 und jeweils etwas höhere Beträge in den Jahren 2027 bis 2029. Hinzu kommen die Etatanträge, die mit weiteren rund 15 Millionen Euro für 2026 zu Buche schlagen werden. Diese Volumina sind vertretbar, gerade vor dem Hintergrund der schwierigen Situation.“
Im Haushaltentwurf des Magistrats waren bereits Erträge von 5,88 Milliarden Euro und Aufwendungen von 5,94 Milliarden Euro vorgesehen. Das geplante Defizit des ordentlichen Ergebnisses lag bei 58,94 Millionen Euro. Einen großen Raum nehmen im Haushalt 2026 die Investitionen in den Ausbau der städtischen Infrastruktur ein. Für die Finanzierung des Investitionsprogramms waren für 2026 Auszahlungen von rund 1,35 Milliarden Euro vorgesehen, für alle vier Planjahre kumuliert sogar rund 4,49 Milliarden Euro.
Der städtische Etat soll in der Plenarsitzung der Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag, 5. März, beschlossen werden. Rechtskraft erhält er erst nach der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde, dem Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz.
„Nur mit einem genehmigten Haushalt hat die Stadt Sicherheit und der Magistrat einen klaren Handlungsrahmen. Auch Budgets für neue Vorhaben oder Investitionsprojekte können erst mit einem genehmigten Haushalt freigegeben werden“, erinnerte Bergerhoff. „Mit dem Haushalt 2026 bekommen wir jetzt einen Handlungsrahmen für den Magistrat, der auch den Partner:innen der Stadt und damit vor allem auch den Bürger:innen Sicherheit gibt. Der Magistrat ist dann in der Verantwortung, die Maßnahmen auch umzusetzen – zum Wohl der Stadt.“
Kontakt für die Medien
Mark Gellert, Pressesprecher, Dezernat für Finanzen, Beteiligungen und Personal, Telefon 069/212-46172