Frankfurt setzt auf mehr Verbraucherschutz

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Dialog für einen fairen und transparenten Wohnungsmarkt

ffm. Der neue Frankfurter Mietspiegel ist im Juni in Kraft getreten. Im Rahmen der politischen Abstimmungen gab es von Vermieter- und Mieterverbänden unterschiedliche Kritik. Marcus Gwechenberger, Dezernent für Planen und Wohnen, hat die kontroverse Debatte um den kürzlich beschlossenen Mietspiegel zum Anlass genommen, um mit verschiedenen Akteurinnen und Akteuren in einen vertieften Austausch zu gehen.

Den Auftakt machte ein Fachgespräch am Donnerstag, 13. August, mit Hilmar von Lojewski, Beigeordneter des Deutschen Städtetages, einer Delegation von Haus und Grund Deutschland und Frankfurt unter der Leitung von Verbandspräsident Kai Warnecke sowie Vertreterinnen und Vertretern des Amts für Wohnungswesen.

Für Gwechenberger ist dieser Austausch ein wichtiger Schritt, um unterschiedliche Perspektiven zu beleuchten und gemeinsam nach tragfähigen Lösungen zu suchen: „Wir haben uns mit dem Deutschen Städtetag und Haus und Grund getroffen, um uns zu unterschiedlichen Standpunkten und aktuellen Fakten auszutauschen. Ich setze mich mit voller Überzeugung für eine faire Wohnraumversorgung ein. Sowohl Vermieter:innen als auch Mieter:innen müssen sich an das Mietrecht halten. Dazu müssen wir als Stadt weiter auf allen Ebenen Aufklärungsarbeit leisten und unsere Unterstützung anbieten. Bei Mieter:innen und Vermieter:innen, aber auch bei Dienstleistern wie Hausverwaltungen, Immobilienmakler:innen und Mieter:innenschutzvereinen.“

Der Dialog mit Vermieter- und Mieterverbänden soll fortgesetzt werden. Frankfurt bringt seine Perspektive auch in den Deutschen Städtetag und in die geplante Reform des Mietrechts durch die Mietrechtskommission des Bundesjustizministeriums ein. „Wir setzen uns für eine Reform des Paragraph 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes und für eine Weiterentwicklung des Mietspiegels ein. Unser Ziel ist es, Kommunen wirksamere Instrumente für einen fairen und transparenten Wohnungsmarkt an die Hand zu geben. Kommunen sollen in die Lage versetzt werden, in Zukunft deutliche Überhöhungen der ortsüblichen Vergleichsmiete besser öffentlich-rechtlich zu ahnden. Damit würde auch der Verbraucherschutz gestärkt werden“, sagt Gwechenberger. Durch den Wegfall des Merkmals „Ausnutzen“, also des Ausnutzens der individuellen Lage der Mieterinnen und Mieter, könnten die Mietwucher-Regelungen zur Mietpreisüberhöhung einfacher anwendbar werden und wieder eine präventive Wirkung bei der Wohnraumversorgung entfalten.

Kontakt für die Medien Sebastian Tokarz, Pressesprecher, Dezernat für Planen und Wohnen, Telefon 069/212-71055 , E-Mail presse.dezernat03@stadt-frankfurt.de