Frankfurt setzt sich für Änderungen zum Mietspiegelrecht und zur Mietpreisüberhöhung ein
Beschluss des Deutschen Juristentags bekräftigt Arbeit der Stadt
Frankfurt
ffm. Der Deutsche Juristentag hat sich auf seiner Tagung, die vom 16. bis 18. September in Erfurt stattfand, zum sozialen Mietrecht bekannt und der Bundesregierung zahlreiche Empfehlungen zur Reform des Mietrechts mitgegeben.
Marcus Gwechenberger, Dezernent für Planen, Wohnen und Personal, begrüßte die getroffenen Entscheidungen und sieht darin wichtige Impulse für die Gesetzgebung auf Bundesebene: „Ich unterstütze die Forderungen nach einer Stärkung des sozialen Wohnungsbaus, einer sozial-ökologischen Bodenpolitik sowie einem deutlich verbesserten Mieter:innenschutz. Daran arbeiten wir in Frankfurt bereits. Jetzt ist auch der Bundesgesetzgeber gefordert, die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen. Die geforderte Berücksichtigung aller rechtmäßigen Bestandsmieten bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete ist eine wichtige Klarstellung für die Erstellung von Mietspiegeln. Die Bundesregierung sollte die Vorschläge des Deutschen Juristentags jetzt zügig in die anstehende Mietrechtsreform einbringen.“
Die breite und andauernde Diskussion über die überhöhten Mieten, die in den Frankfurter Mietspiegel eingeflossen sind, verdeutlicht die Dringlichkeit einer Änderung der mietrechtlichen Regelungen in Deutschland. Frankfurt hatte eine Analyse der Mietverhältnisse veröffentlicht, die dem Frankfurt Mietspiegel 2026 zugrunde liegt. Bei rund 80 Prozent der einschlägigen und auswertbaren Mietverhältnisse in der Mietspiegel-Stichprobe überschritt die bei Vertragsbeginn vereinbarte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als zehn Prozent. Bezogen auf die Grenzen von Mietpreisüberhöhung und Mietwucher lag bei 28 Prozent der überprüfbaren Fälle die Miete mehr als 50 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Bei zusätzlichen 21 Prozent der Fälle betrug die Überschreitung zwischen 20 und 50 Prozent.
Katharina Wagner, Leiterin des Amts für Wohnungswesen, hatte auf dem Deutschen Juristentag in Erfurt in einem Impulsreferat ihre Sicht auf die Auswirkungen der Änderung des Mietrechts auf die kommunalen Verwaltungen dargestellt. „Das bestehende Vergleichsmietensystem hat sich in den vergangenen Jahren erheblich weiterentwickelt. Vor Ort habe ich argumentiert, Mietspiegel beständig konzeptionell zu verbessern und insbesondere gesetzlich zu klären, wie mit nachweislich unzulässigen Mieten verfahren werden soll.“ Eine wirksame Begrenzung von Mietpreisüberhöhungen und die Wirtschaftlichkeit der Vermietung seien keine Gegensätze. Der Paragraph 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes verbinde beides.
Die Interessen der Vermieterinnen und Vermieter sowie beispielsweise Aufwendungen für (energetische) Modernisierung bleiben Teil der Prüfung. „In Frankfurt erproben wir mit Erfolg ein dialogisches Verfahren beim Paragraphen 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes. Ich freue mich, dass es das Frankfurter Beispiel explizit in die Beschlussempfehlungen des Deutschen Juristentags geschafft hat“, sagte Wagner abschließend.
Die Beschlüsse des Deutschen Juristentags zum Mietrecht sind unter djt.de/75-djt/dokumente/zivil-und-sozialrecht veröffentlicht.
Foto
Katharina Wagner, Leiterin des Amts für Wohnungswesen, legte beim Deutschen Juristentag in Erfurt ihre Sicht auf die Auswirkungen der Änderung des Mietrechts auf die kommunalen Verwaltungen dar, Copyright: Andreas Burkhardt
Kontakt für die Medien Sebastian Tokarz, Dezernat für Planen, Wohnen und Personal, Telefon 069/212-71055,
E-Mail presse.dezernat03@stadt-frankfurt.de
ffm. Der Deutsche Juristentag hat sich auf seiner Tagung, die vom 16. bis 18. September in Erfurt stattfand, zum sozialen Mietrecht bekannt und der Bundesregierung zahlreiche Empfehlungen zur Reform des Mietrechts mitgegeben.
Marcus Gwechenberger, Dezernent für Planen, Wohnen und Personal, begrüßte die getroffenen Entscheidungen und sieht darin wichtige Impulse für die Gesetzgebung auf Bundesebene: „Ich unterstütze die Forderungen nach einer Stärkung des sozialen Wohnungsbaus, einer sozial-ökologischen Bodenpolitik sowie einem deutlich verbesserten Mieter:innenschutz. Daran arbeiten wir in Frankfurt bereits. Jetzt ist auch der Bundesgesetzgeber gefordert, die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen. Die geforderte Berücksichtigung aller rechtmäßigen Bestandsmieten bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete ist eine wichtige Klarstellung für die Erstellung von Mietspiegeln. Die Bundesregierung sollte die Vorschläge des Deutschen Juristentags jetzt zügig in die anstehende Mietrechtsreform einbringen.“
Die breite und andauernde Diskussion über die überhöhten Mieten, die in den Frankfurter Mietspiegel eingeflossen sind, verdeutlicht die Dringlichkeit einer Änderung der mietrechtlichen Regelungen in Deutschland. Frankfurt hatte eine Analyse der Mietverhältnisse veröffentlicht, die dem Frankfurt Mietspiegel 2026 zugrunde liegt. Bei rund 80 Prozent der einschlägigen und auswertbaren Mietverhältnisse in der Mietspiegel-Stichprobe überschritt die bei Vertragsbeginn vereinbarte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als zehn Prozent. Bezogen auf die Grenzen von Mietpreisüberhöhung und Mietwucher lag bei 28 Prozent der überprüfbaren Fälle die Miete mehr als 50 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Bei zusätzlichen 21 Prozent der Fälle betrug die Überschreitung zwischen 20 und 50 Prozent.
Katharina Wagner, Leiterin des Amts für Wohnungswesen, hatte auf dem Deutschen Juristentag in Erfurt in einem Impulsreferat ihre Sicht auf die Auswirkungen der Änderung des Mietrechts auf die kommunalen Verwaltungen dargestellt. „Das bestehende Vergleichsmietensystem hat sich in den vergangenen Jahren erheblich weiterentwickelt. Vor Ort habe ich argumentiert, Mietspiegel beständig konzeptionell zu verbessern und insbesondere gesetzlich zu klären, wie mit nachweislich unzulässigen Mieten verfahren werden soll.“ Eine wirksame Begrenzung von Mietpreisüberhöhungen und die Wirtschaftlichkeit der Vermietung seien keine Gegensätze. Der Paragraph 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes verbinde beides.
Die Interessen der Vermieterinnen und Vermieter sowie beispielsweise Aufwendungen für (energetische) Modernisierung bleiben Teil der Prüfung. „In Frankfurt erproben wir mit Erfolg ein dialogisches Verfahren beim Paragraphen 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes. Ich freue mich, dass es das Frankfurter Beispiel explizit in die Beschlussempfehlungen des Deutschen Juristentags geschafft hat“, sagte Wagner abschließend.
Die Beschlüsse des Deutschen Juristentags zum Mietrecht sind unter djt.de/75-djt/dokumente/zivil-und-sozialrecht
Foto
Katharina Wagner, Leiterin des Amts für Wohnungswesen, legte beim Deutschen Juristentag in Erfurt ihre Sicht auf die Auswirkungen der Änderung des Mietrechts auf die kommunalen Verwaltungen dar, Copyright: Andreas Burkhardt
Kontakt für die Medien Sebastian Tokarz, Dezernat für Planen, Wohnen und Personal, Telefon 069/212-71055